31. Januar 2012
Laut einer Pressemitteilung des Verband Bildungsmedien werden deutsche Bildungsverlage auf der Bildungsmesse Didacta ein Vorab-Konzept für „Digitale Schulbücher“ vorstellen. Die Messe findet vom 14. bis zum 18. Februar 2012 in Hannover statt. Das offene Projekt wird von insgesamt 27 deutschen Bildungsmedienverlagen unterstützt und auf dem Messestand des Verband Bildungsmedien (Halle 16, Stand E22) im Rahmen einer Gemeinschaftspräsentation vorgestellt. Das Konzept „Digitale Schulbücher“ sieht ein per Freischaltcode zugängliches digitales Bücherregal vor, das problemlos auf allen Betriebssystemen und Endgeräten laufen soll. Die Nutzung und Verwaltung der Lehrbücher soll grundsätzlich sowohl online als auch offline möglich sein.
Schon zum Schuljahresbeginn 2012/2013 soll das Projekt an den Start gehen und dann kontinuierlich weiterentwickelt werden. Ob die digitalen Lehrbücher dann prinzipiell auch interaktive Inhalte und Multi-Touch-Gesten unterstützen geht aus der Pressemitteilung nicht hervor. Trotzdem erinnert das Konzept der digitalen Bücher im Bildungsbereich unweigerlich an das letzte Apples iBooks-Event in der vergangenen Woche. Sollte sich das Projekt in unseren Breitengraden langfristig behaupten können, kann man wahrscheinlich davon ausgehen, dass Apples iBooks- und iTunes U-Angebot nicht den Anklang findet, den sich das Unternehmen gewünscht hatte.
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 1314 vom 1. Dezember 2011
der Abgeordneten Dr. Carolin Butterwegge und Anna Conrads DIE LINKE
Drucksache 15/3443
Geplante Schließung der Jugendwerkstatt in Duisburg-Hochfeld zum 31.12.2011 – Präventive Sozialpolitik im Stil der SPD?
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1314 mit Schreiben vom 19. Januar 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport be-antwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Wie Presseberichten zu entnehmen ist droht zum 31.12.2011 die Schließung der einzigen Jugendwerkstatt in der Stadt Duisburg. Diese ist seit über 30 Jahren eines feste Einrichtung in der Stadt und der allerletzte Anlaufpunkt für massiv benachteiligte Jugendliche. In der Werkstatt arbeiten 60 bis 70 Jugendliche und zwei von drei Jugendlichen wird durch die Ju-gendwerkstatt ein Zugang in die Arbeitswelt ermöglicht. Die Jugendwerkstatt befindet sich in Trägerschaft der Gemeinnützigen Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbh (GfB), die zu 80 Prozent von der Stadt Duisburg gehalten wird, einer Kommune in Haushaltssicherung. Aufgabe der GfB ist es „arbeitslose Menschen (…) durch intensive Ausbildung, Qualifizie-rung, Arbeitsvermittlung, GemeinWohlArbeit und Beschäftigungsprojekte auf den Einstieg oder die Rückkehr in den Arbeitsmarkt vor[zubereiten] (vgl. http://www.duisburg.de/micro2/gfb/unternehmen/wir/wir.php)
Mit Schreiben vom 10.10.2011 informierte die GfB die Lokalpolitik und Familienministerin Schäfer (SPD) über die bevorstehende Schließung, da die GfB den bisherigen Eigenanteil von 120.000 Euro nicht aufbringen könne. Das Anschreiben der GfB verwies auf die Förder-grundsätze des Kinder- und Jugendförderplans NRW, der keine höhere Förderung mehr vorsehe. Bisher hat Familienministerin Schäfer auf die drohende Schließung der Jugend-werkstatt nicht reagiert.
Auch Innenminister Jäger (SPD), zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der GfB, scheint die Schließung der Jugendwerkstatt bereitwillig hinzunehmen. Der NRZ gegenüber rechtfertigte er die Schließung mit den Worten: „Wir müssen diesen Schritt machen, wir können uns Aufgaben, die Verluste einfahren, in der kleinen GfB nicht mehr leisten.“ Und kündigte zudem betriebsbedingte Kündigungen innerhalb der GfB an (vgl. http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/gfb-in-duisburg-macht-ihre-jugendwerkstatt-dicht-id6028392.html).
Dieses Verhalten führender Vertreter/innen der Landespolitik überrascht vor allem deshalb, weil die Vermeidung sozialer wie finanzieller gesellschaftlicher Folgekosten durch soziale Problemlagen und die Erhöhung der Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen durch präventive Sozialpolitik nach Vorgaben von Ministerpräsidentin Kraft (SPD) die Leitli-nie ihrer Landesregierung sein soll. Unter dem Motto „Kein Kind zurücklassen“ kündigt die Landesregierung beständig an, die soziale Infrastruktur auf eine Förderung von Kindern und Jugendlichen hin auszurichten, um diese bei Problemen frühzeitig auffangen zu können, sie zu fördern und ihre beruflichen Qualifikationen auszubauen. Eben hierfür kommt Jugend-werkstätten eine besondere Bedeutung zu.
Die angekündigte Schließung der Jugendwerkstatt in Duisburg-Hochfeld und die Rolle füh-render Vertreter/innen der Landesregierung in dieser Angelegenheit lassen jedoch Zweifel am Willen der Landesregierung aufkommen, jenseits von Hochglanzbroschüren, Werbeauf-tritten und dem x-ten Modellvorhaben, tatsächlich für eine präventive Sozialpolitik einzutreten.
Vorbemerkung der Landesregierung
Das Ziel der langfristigen Umsteuerung von Reparaturausgaben hin zu vorbeugenden Maß-nahmen wird erst erreicht werden können, wenn wir gemeinsam stärker den Lebensweg eines Kindes begleiten und falls nötig aktiv stützen. Natürlich gehört eine städtische Jugend-werkstatt durchaus zu den Instrumenten einer Kommune, um vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen und langfristig Folgekosten zu vermeiden. Aus diesem Grund bietet die Landesre-gierung weiterhin die Möglichkeit, die Jugendwerkstatt seitens des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend Kultur und Sport aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans zu unter-stützen. Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte liegt es im kommuna-len Ermessen, über den Einsatz der eigenen knappen Mittel zu entscheiden.
Die Jugendwerkstatt in Duisburg-Hochfeld befindet sich in der Trägerschaft der GfB, die zu 80 Prozent von der Stadt Duisburg gehalten wird.
Im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung entscheidet die Stadt Duisburg über die Verwendung ihrer Mittel und somit auch für die Gewährung von (freiwilligen) Zuschüssen. Dabei hat sie die einschlägigen haushaltsrechtlichen und haus-haltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen des Kin-der- und Jugendförderungsgesetzes des Landes (3. AG-KJHG – KJFöG, insbes. § 8 Abs. 2) zu beachten.
Soweit in der Vorbemerkung zur Anfrage der Eindruck erweckt wird, die GfB habe die Schließung der Jugendwerkstatt beschlossen, kann die Landesregierung dies aus eigener Kenntnis nicht bestätigen. Vielmehr hat der Träger mitgeteilt, dass er auch im Jahr 2012 die Jugendwerkstatt weiterführen will. Ein entsprechender Antrag auf Förderung aus dem Kin-der- und Jugendförderplan liegt der zuständigen Bewilligungsbehörde (Landschaftsverband Rheinland – Landesjugendamt) seit dem 22.12.2011 vor.
1. Mit welchen sozialen wie finanziellen Folgekosten rechnet die Landesregierung bei der Schließung der einzigen Jugendwerkstatt in der Stadt Duisburg?
Vor dem Hintergrund der Vorbemerkung kann nicht beurteilt werden, ob es zu einer Schlie-ßung kommen wird und welche positiven oder negativen Konsequenzen diese haben könnte.
2. Hält der Innenminister Jäger (SPD) den Unterhalt einer Jugendwerkstatt für eine Aufgabe, die Verluste einfährt?
Die Existenz einer Jugendwerkstatt ist aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive ohne Zwei-fel sinnvoll. Die Durchführung dieses Angebots bedarf kommunaler oder sonstiger Zuschüs-se. Vor diesem Hintergrund fördert das Land ergänzend zum Engagement von Kommunen und anderen die Jugendwerkstatt in Duisburg und vergleichbare Einrichtungen. Diese As-pekte schließen jedoch nicht aus, dass die GfB bei ihren Entscheidungen betriebswirtschaft-lichen Grundsätzen folgt.
3. Sieht Ministerpräsidentin Kraft (SPD) im Sinne ihres Konzeptes der Präventiven Sozialpolitik keinerlei Handlungsspielraum um die einzige Jugendwerkstatt in der Stadt Duisburg mit 120.000 Euro aus Mitteln des Landes NRW zu unterstützen?
Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Im Übrigen wird der vorbeugende Politikansatz von der Landesregierung als ein umfassendes Konzept verstanden, das neben sozialpoliti-schen auch jugend-, familien-, bildungs-, gesundheits-, wirtschafts- und kulturpolitische Ele-mente einschließt. Als Querschnittsaufgabe der Landesregierung bedeutet Vorbeugung im Hinblick auf die Integration von Jugendlichen in die Gesellschaft und Arbeitswelt demnach, Hilfen anzubieten, bevor junge Menschen ohne Schulabschluss und Berufsausbildung ge-blieben sind. Es ist das Ziel, bereits frühzeitig anzusetzen, um Kindern und Jugendlichen eine positive Zukunftsperspektive zu bieten. Auch ein vorbeugender Politikansatz wird es allerdings nicht erreichen können, nachsorgende Angebote vollständig überflüssig zu machen.
4. Welche Anstrengungen hat Familienministerin Schäfer (SPD) unternommen, um die einzige Jugendwerkstatt in der Stadt Duisburg zu retten?
Die Jugendwerkstatt Duisburg Hochfeld wird seitens des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans gefördert und diese Förderung wird nicht infrage gestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
5. Welche Anstrengungen hat Innen- und Kommunalminister Jäger (SPD) unternom-men, um die einzige Jugendwerkstatt in der Stadt Duisburg zu retten?
Siehe hierzu die Vorbemerkung sowie die Antwort zu Frage 2 und 4.