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Blog der Stadtschulpflegschaft Duisburg - Die Elternvertretung in der Stadt Duisburg

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6. Juli 2011

Der Weg zur Schule der Zukunft

Dr. Ernst Rösner, Schulexperte am Institut für Schulentwicklungsforschung (TU Dortmund) über das dreigliedrige Schulsystem in NRW.

Das dreigliedrige Schulsystem in NRW krankt an allen Ecken und Enden. Durch die frühe Aussortierung nach der 4. Klasse bekommen zu wenige Schüler die Chance auf das Abitur. Der Bildungserfolg hängt immer noch von der sozialen Herkunft der Kinder ab. Und viele Kinder müssen durch die Schließung von Schulen in ihrem Ort mittlerweile weite Strecken zur Schule zurücklegen.

Was das für Folgen hat, erklärt der Bildungsexperte Dr. Ernst Rösner von der TU Dortmund im Interview mit der Online-Redaktion der Grünen NRW.

Interview mit Dr. Ernst Rösner

GRÜNE: Herr Rösner, mittlerweile haben wir uns fast daran gewöhnt, dass wir beim Thema Bildung in jeder Studie miserabel abschneiden. Aussortieren nach der vierten Klasse, ein mehrgliedriges Schulsystem, das fast nur nach unten durchlässig ist, und der Schulerfolg hängt zudem oft von der sozialen Herkunft ab. Welche Konsequenzen hat unser bestehendes Schulsystem für Kinder, Eltern und LehrerInnen?

Dr. Rösner: Die Konsequenzen liegen auf der Hand: Kinder werden ungerecht behandelt, unzureichend qualifiziert und gehen beim Übergang in die weiterführenden Schulen unnötige Versagensrisiken ein. Eltern sind gleichzeitig gehalten, um der Zukunft ihrer Kinder bestmögliche Schulen auszusuchen und leiden dabei zunehmend unter der typisch deutschen Frühauslese. Und die Lehrkräfte? Die sind inzwischen mehrheitlich der Auffassung, dass grundlegende Reformen unabdingbar sind. Mehrheitlich befürworten sie längeres gemeinsames Lernen – auch in den Sekundarschulen. Und aus Grundschulen wird mir immer häufiger berichtet, dass Lehrerinnen und Lehrer die Aufgabe der verbindlichen Schulformempfehlung höchst widerwillig übernehmen. Sie wissen, dass diese amtlich verordnete Hellseherei mit schwer wiegenden Irrtumswahrscheinlichkeiten verbunden ist.

GRÜNE: Ein weiteres Problem sind dramatisch sinkende Schülerzahlen vor allem in ländlichen Gebieten und an Hauptschulen. Diese werden reihenweise geschlossen. Trotzdem wollen viele Politiker – v. a. von der CDU – nicht von dieser Schulform abrücken und betonen ihre starke praktische Ausrichtung. Hat die Hauptschule überhaupt eine Zukunft?

Dr. Rösner: Kurz und schmerzhaft: Die Hauptschule ist als eigenständiger Bildungsgang so gut wie tot. Das ist in allen Bundesländern mit eigenständigen Hauptschulen der Fall. Die wesentlichen Gründe für diese Entwicklung liegen im Zusammenwirken zweier Faktoren: Sinkende Schülerzahlen (also der demografische Effekt) und unaufhaltsam wachsende Nachfrage nach Schulen mit gymnasialen Standards, also Gymnasien und Gesamtschulen. Dem können die Hauptschulen nichts entgegensetzen – und die Realschulen auf Dauer auch nicht.

GRÜNE: Was wären Ihrer Meinung nach Möglichkeiten, die gravierenden Probleme im Schulsystem zu beheben und an die demografischen Herausforderungen anzupassen? Halten Sie die Schule für alle für ein zukunftsfähiges Konzept?

Dr. Rösner: Ich halte die Gemeinschaftsschule nach ihrem äußerst erfolgreichen Start in Schleswig-Holstein mit 96 Neugründungen innerhalb  von drei Jahren in der Tat für ein Zukunftsmodell. Auch die Berliner Gemeinschaftsschulen entwickeln sich sehr erfreulich. Trotzdem warne ich davor, auf Standardmodelle als Alternative zu setzen. Ich kann mir an vielen Standorten zum Beispiel auch die Umwandlung von Haupt- und Realschulen in Dependancen einer Gesamtschule vorstellen. Das einzige unabdingbare Kriterium jeder neuen Angebotsform muss die überzeugende Wahrnehmung auch gymnasialer Standards sein. Das wäre nach meiner Sicht am besten in einer gemeinsamen Schule für alle Kinder zu verwirklichen.

GRÜNE: Was entgegnen Sie denjenigen, die behaupten, dass durch Gemeinschaftsschulen die stärkeren Schüler ausgebremst und nur die Schwächeren profitieren würden und dass insgesamt das Niveau sinken würde?

Dr. Rösner: Das Argument ist mir sehr vertraut, ich kenne es auch als Metapher vom Geleitzug, dessen Geschwindigkeit sich nach dem langsamsten Schiff richtet. Aber solche eingängigen Vergleiche verkennen die Tatsache, dass sich soziale Prozesse nicht nach Maßgabe von bildhaften Vergleichen vollziehen. Alle relevanten Forschungsergebnisse zu diesem Thema kommen zu einem klaren Befund: Wenn gemeinsames Lernen in individualisierter Form stattfindet, werden die Schlauen nicht dümmer, aber die leistungsschwachen Kinder legen in dieser anregenden Lernumgebung erheblich zu.

GRÜNE: Nun haben einige Länder wie Hamburg unter der schwarz-grünen Koalition bereits den Tatsachen ins Auge gesehen und eine Schulreform entwickelt. Nach einer sechsjährigen Primarschule führt der Weg entweder auf das sechsstufige Gymnasium oder auf die siebenstufige Stadtteilschule. Gegen diese Pläne hat sich allerdings großer Widerstand formiert. Die Initiative „Wir wollen lernen“ versucht, per Volksbegehren die Schulreform zu kippen. Warum blockieren so viele diese Reform, obwohl alle Studien eine schnellstmögliche Neugestaltung des Schulsystems dringend empfehlen?

Dr. Rösner: Die Hamburger Initiative „Wir wollen lernen“ stützt sich wesentlich auf das klassische Bildungsbürgertum, und es ist ihr offenbar gelungen, ihr Abschottungsprojekt gegen soziale Aufsteiger einer breiteren Öffentlichkeit als allgemeines Interesse zu verkaufen. Ich zweifle aber, ob dieser Volksentscheid gegen das einmütige Votum aller im Senat vertretenen Parteien erfolgreich sein wird. In Berlin verfolge ich eine ganz andere Tendenz: Hier bemühen sich Eltern aus bürgerlichen Schichten um die Errichtung von Gemeinschaftsschulen. Manche wechseln sogar ihren Wohnsitz, um im Einzugsbereich einer Gemeinschaftsschule bessere Aufnahmechancen für ihre Kinder zu erreichen. Zwei bezeichnende Fälle sind hier die Wilhelm-von-Humboldt-Gemeinschaftsschule in Pankow oder die Montessori-Gemeinschaftsschule im feinen Zehlendorf. Bürgertum ist also nicht gleich Bürgertum: Die einen wollen die Statusvorteile ihrer Kinder nicht beeinträchtigt sehen, die anderen wollen bestmögliche Schulen für ihre Kinder.

GRÜNE: Was können wir in NRW aus der Entwicklung und der Diskussion in Hamburg lernen?

Dr. Rösner: Ich würde dazu raten, in Nordrhein-Westfalen die vierjährige Grundschule beizubehalten und ein uneingeschränktes Elternwahlrecht nach der Grundschule zu garantieren. Nach der Grundschule sollten die Eltern perspektivisch die Wahl zwischen einer Schule des gemein-samen Lernens und dem Gymnasium haben. Wenn die Schulen des gemeinsamen Lernens durch die Politik hinreichend unterstützt werden, dürften sie auch für gymnasialorientierte Eltern eine ernsthafte Alternative zum Gymnasium werden. Also sollte die Landesregierung den Schulträgern überzeugende Angebote unterbreiten und dabei den beteiligten Schulen sehr viel Gestaltungsfreiheit bei der Entwicklung attraktiver pädagogischer Konzepte einräu-men. In diesem Punkt sollte man das Engagement und die Kreativität der professionellen Pädagogen nicht unterschätzen.

GRÜNE: Sagen Sie doch mal etwas über Wege zu neuen Schulen!

Dr. Rösner: Ich habe gelernt: Jeder Fall ist anders. Deshalb helfen Standardlösungen nicht weiter. Wir brauchen passgenaue Angebote an jedem Ort und für jede Schule, für alle, die sich auf den Reformweg machen wollen. Deshalb ist eine gründliche Analyse der Ausgangssituation un-abdingbar. Danach müssen Handlungsvorschläge erarbeitet werden, am besten in Varian-ten. Da ist vieles denkbar. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel das Zusammenwachsen der Schulformen zu einer Schule für alle. Das dürfte dort auf viel Zustimmung stoßen, wo eine gemeinsame Schule gleichzeitig auch die einzige am Ort verbleibende Schule für alle Kinder ist.

GRÜNE: Was würde passieren, wenn nichts passiert, also das Schulsystem einfach so bleibt, wie es jetzt ist und nicht reformiert würde?

Dr. Rösner: Dann verspielen wir nicht nur die Zukunft vieler Kinder, sondern führen das Land wirtschaftspolitisch ins Abseits. Volkswirtschaftlich bringt keine Investition eine so hohe Rendite wie die in Bildung, das haben einschlägige Studien klar belegt. Dazu bedarf es aber eines langen Atems. Und den haben viele Politiker, die nur in Epochen von Wahlperioden denken, leider nicht.

Quelle: Grüne NRW

4. Juli 2011

Schulministerium NRW sieht Burkini als Chance für Toleranz

Oberhausen. Oberhausen will aller Kritik zum Trotz durchsetzen, dass muslimische Mädchen auch im Ganzkörperanzug „Burkini“ in Schwimmbäder dürfen. Das war bisher aus Hygiene-Gründen verboten. Viele Muslimas nehmen deshalb nicht am Schwimmunterricht teil.

Trotz heftiger Diskussionen unter den Bürgern bleibt die Oberhausener Stadtspitze dabei: Sie will die Erlaubnis für tief religiöse muslimische Mädchen durchsetzen, dass diese auch im Ganzkörperanzug „Burkini“, eine Wortschöpfung aus Burka und Bikini, in öffentliche Schwimmbäder dürfen – damit die Schülerinnen überhaupt am gemischt-geschlechtlichen Schwimmunterricht in den Schulen teilnehmen. Bisher war der Burkini in Oberhausen aus hygienischen Gründen per Badesatzung verboten.

Im Gegensatz zu den ersten Darstellungen der Verwaltung gibt es dazu direkt zwar keinen Erlass des NRW-Schulministeriums, allerdings hat das Ministerium seine Rechtsauffassung zur notwendigen Burkini-Erlaubnis der Städte mit Verweis auf höchstrichterliche Urteile und in Fachaufsätzen dargelegt. Danach soll mit Hilfe des Burkinis durchgesetzt werden, dass muslimische Schülerinnen aus tief religiösen Familien nicht mehr quasi selbstverständlich vom Schwimmunterricht befreit werden.

Zwei Verfassungsrechte prallen aufeinander

Kern der Problematik ist nach Auffassung verschiedener Gerichte, dass hier zwei Verfassungsrechte aufeinanderprallen: Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag (Art. 7 I des Grundgesetzes) und die Glaubensfreiheit (Art. 4). Diese beinhaltet auch das Recht, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten. Dies betrifft auch die von tiefgläubigen Moslems als Vorschrift des Korans angesehene Regel, die körperliche Blöße müsse komplett verhüllt werden.

„Wichtig ist hierbei, dass es dem Staat, also auch der Schule, verwehrt ist, eine Bewertung der vorgebrachten Glaubenshaltung vorzunehmen“, schreiben Georg Minten und Sabine Krampen-Lietzke vom Schulministerium aufgrund der Urteile in ihrem Aufsatz.

Anträge für Grundschülerinnen gestellt

Da auf keinen Fall ein Verfassungsgut hinter ein anderes zurücktreten dürfe, betrachtet das Schulministerium den „Burkini“ als einen „schonenden Ausgleich“ zwischen Verfassungsgütern. Mit Hilfe des „Burkinis“ trage eine Schülerin im Schwimmunterricht eine den Bekleidungsvorschriften des Islam entsprechende Kleidung. Deshalb hätten Gerichte in mehreren Fällen Anträge von Eltern auf Befreiung vom gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen abgelehnt.

Diese Anträge wurden sogar schon für Grundschülerinnen gestellt, weil angeblich der Koran verlange, Mädchen bereits ab dem siebten Lebensjahr durch Kleidung vor sexuellen Versuchungen zu bewahren. Die Eltern begründeten ihre Anträge auch damit, dass „die Betroffene dem Anblick leicht bekleideter Mitschüler ausgesetzt“ sei. Zudem sei eine den religiösen Vorschriften gemäße Körperbedeckung nicht möglich. Diese Argumente wiesen die Verwaltungsrichter mit dem Verweis auf den Burkini zurück (VG Düsseldorf Az: 18 K 489/09, OVG Münster Az: 19 B 1362/08).

Rechtsprechung hat sich verändert

Mit diesen jüngeren Urteilen hat sich die Rechtsprechung in Deutschland durchaus verändert – und die Durchsetzung der Pflicht zum Schwimmunterricht eher ermöglicht. 1996 hatte dagegen das Bundesverwaltungsgericht sehr weitreichend zugunsten der Glaubensfreiheit entschieden: Die Richter verlangten von den Schulen, alle zumutbaren organisatorischen Möglichkeiten auszuschöpfen, den Sportunterricht nach Geschlechtern getrennt anzubieten. Bei einem gemeinsamen Unterricht von Jungen und Mädchen seien strenggläubige Muslima vom Schwimm- und Sportunterricht zu befreien, meinten die hohen Richter vor 15 Jahren.

Deshalb sieht das Schulministerium den „Burkini“ sogar als Chance für mehr Verständnis: „Im gemeinsamen Schwimmunterricht, an dem die Mädchen in ihrer islamkonformen Kleidung teilnehmen, kann Toleranz veranschaulicht und praktisch eingeübt werden.“

Kommentar

Auf dem Holzweg

Burkini, die Wortschöpfung aus Burka (Ganzkörperschleier) und Bikini klingt niedlich; das Thema berührt aber eine sehr ernsthafte Frage: Wie weit sollen staatliche Organe im öffentlichen Leben Verhaltensweisen erlauben, die eine fundamentalistische…   weiter…

2. Juli 2011

Die Walsumer und ihr ,Lehrhausmeister’

Seit dem 1. Juni werden die Walsumer Grundschulen an der Schul- und Sternstraße gemeinsam von einem Hausmeister betreut. Ein Schicksal, dass künftig viele Schulen teilen werden. Weil bis 2013 durch Streichung von Hausmeisterstellen 200.000 Euro gespart werden sollen.

Bei ihrem Ersuchen gehe es nicht um den Schulhausmeister, der aktuell sowohl die Grundschule Schulstraße als auch die Grundschule Sternstraße betreue, sagen die Rektorinnen Christel Eberhard und Ingrid Wilfert. Christine Brockerhoff von der Schulpflegschaft der Schulstraße stimmt ihnen zu. Der Mann mache hervorragende Arbeit.

Seit dem 1. Juni werden die Walsumer Grundschulen an der Schul- und Sternstraße gemeinsam von einem Hausmeister betreut. Ein Schicksal, dass künftig viele Schulen teilen werden. Weil bis 2013 durch Streichung von Hausmeisterstellen 200.000 Euro gespart werden sollen, hat Oberbürgermeister Adolf Sauerland die städtische Immobiliengesellschaft (IMD) angewiesen, die Maßnahme durchzuführen. Obwohl der Stadtrat entsprechende Anträge abgelehnt hatte. Was wiederum die Opposition so wütend macht, dass die SPD eine Klage gegen Sauerland prüft, wie Illonka Frese und Georg Berner verrieten, die sich am Mittwoch an der Schulstraße selbst ein Bild machten.

Reinigungsdienst, Schließdienst, Sicherheitsdienst, Gebäudewartung, Materialpflege und Dienstleistungen wie Milchausschank sind nur einige Tätigkeiten im komplexen Berufsalltag eines Schulhausmeisters: „Ich gehe ja schon immer in den Keller und hole das Klopapier für die Toiletten“, sagt Ingrid Wilfert, Rektorin der Grundschule Schulstraße. Wenn jedoch die Qualität des Unterrichts leide und sogar die Sicherheit der Kinder gefährdet sei, höre der Spaß auf: „Bei uns finden umfangreiche Umbaumaßnahmen statt, die eine volle Hausmeisterstelle unbedingt erfordern“, sagt Wilfert, „der Hausmeister muss ganztägig vor Ort sein.“ Schon jetzt sei absehbar, dass an der offenen Ganztagsschule in Sachen Vandalismus, Sauberkeit und Sicherheit vieles aus dem Ruder laufe. Der zum 1. Juni in Ruhestand gegangene Hausmeister, dessen Stelle nicht neu besetzt wurde, habe stets geholfen, unliebsame Gäste vom Schulhof fernzuhalten: „Jetzt setzen sich junge Lehrerinnen mit Rowdys auseinander“, sagt Wilfert.

Rektorin Christel Eberhard, die an der Sternstraße auch eine Jugendverkehrsschule beherbergt, sieht es als unmöglich an, dass der wackere Hausmeister mit der halben Stelle künftig die technische Wartung für Räder und Material aufrechterhalten könne. Sie fürchtet sich – wie ihre Kollegin auch – vor dem nächsten Winter: „Was ist bei Glatteis und Schnee?“ Wer solle dann die Schulhöfe reinigen?

„Wir sind eine Haushaltssicherungskommune, Stellen werden nicht neu besetzt, es muss gespart werden“, sagte Josip Sosic, Referent des Oberbürgermeisters, auf Nachfrage der Redaktion: „Es ist doch naiv zu denken, der Oberbürgermeister habe die Hausmeisterstellen persönlich gestrichen.“ Für die Durchsetzung der Maßnahme sei die IMD verantwortlich. Es gehe hier doch ganz offensichtlich um etwas anderes: „Darum, den Oberbürgermeister an den Pranger zu stellen.“

Die IMD reagierte am Mittwochnachmittag auf die Anfrage unserer Zeitung und will die Schule an der Schulstraße entlasten.

 

Quelle; NRW / WAZ

1. Juli 2011

Inklusionsquote von 85 Prozent bis zum Jahr 2020 als Zielmarke

Als Zielperspektive empfehlen die Gutachter Klaus Klemm und Ulf Preuss-Lausitz in einem vom nordrhein-westfälischen Schulministerium in Auftrag gegebenen Gutachten zur Umsetzung der UN-BRK und des darin verankerten individuellen Rechts auf inklusive Bildung, eine Inklusionsquote von 85 Prozent bis zum Jahr 2020 anzustreben.

In ihrem Gutachten, das Vertretern der Verbände, der Eltern und der Politik im “Gesprächskreis Inklusion” auf Einladung der Schulministerin am 15. 6. in Düsseldorf vorgestellt wurde, legen Prof. Klemm und Prof. Preuss-Lausitz dar, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Es setzt voraus, dass bis zum Ende des Jahrzehnts alle Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache (LES) zu 100 Prozent inklusiv unterrichtet werden. Für alle anderen Förderschwerpunkte wird innerhalb dieses Zeitraums eine Zielmarke von 50 Prozent angestrebt, die sich allerdings als Zwischenschritt und nicht als Endpunkt auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem versteht.

Dafür ist notwendig, dass ab 2012/2013 umgesteuert wird. Die Förderschulen LES nehmen keine Kinder mehr auf, sondern laufen jahrgangsweise aus. Die freiwerdenden sonderpädagogischen Stellen werden in den allgemeinen Schulen verankert. Für die übrigen Förderschwerpunkte Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung und geistige Entwicklung sollen allgemeine Schulen als inklusive Schwerpunktschulen in erreichbarer Nähe alternativ zu den entsprechenden Förderschulen angeboten werden. Sie konzentrieren sich neben der Förderung von Kindern mit LES auf einen oder mehrere Förderschwerpunkte. Dauerhaft vorgehaltene Parallelangebote sind aber nicht vorgesehen. Ab 2015 sollen sich die noch verbliebenen Förderschulen perspektivisch zu Schulen ohne Schüler nach dem Modell entwickeln, das es in Schleswig-Holstein für den Förderschwerpunkt Sehen schon lange gibt.

Kinder mit dem bisherigen Förderschwerpunkt LES werden an den allgemeinen Schulen aufgenommen und verbleiben dort. Die Mittelzuweisung zur Förderung dieser Schüler/innen ist nicht mehr an ein individuelles Feststellungsverfahren zum sonderpädagogischen Förderbedarf gebunden. Die allgemeinen Schulen im Primar- und Sekundarbereich werden pauschal mit Mitteln ausgestattet, die der derzeitigen landesweiten Förderquote LES von 4,6 Prozent entsprechen. Sie werden differenziert unter Berücksichtung von Sozialindikatoren auf die Schulen verteilt. Die Schulen nutzen die Mittel für die schulinterne Förderung und legen über die Verwendung der Mittel Rechenschaft ab. Die Kostenrechnung hängt wesentlich von der personellen Ausstattung der Schulen ab, wie die Gutachter an zwei Modellen vorrechnen. Für Schüler und Schülerinnen mit starken Verhaltensauffälligkeiten sollen nach Hamburger und Bremer Vorbild in Ersetzung der Förderschulen für soziale und emotionale Entwicklung pro Kreis und kreisfreier Stadt interdisziplinäre Beratungs- und Unterstützungsstellen eingerichtet werden. Für die übrigen Förderschwerpunkte soll dagegen die individuelle Feststellungsdiagnostik erhalten bleiben, aber es wird eine Überprüfung der diagnostischen Standards empfohlen.

Die unterschiedliche Behandlung der Förderschwerpunkte begründen die Gutachter nachdrücklich damit, dass die Förderschulen LES die Schulen der Armen und sozial Randständigen sind, für die es weder eine pädagogische noch eine soziale Rechtfertigung geben dürfe. Sie können zudem vorrechnen, dass diese Schulen aufgrund demografischer Entwicklung langfristig keine Überlebenschancen haben.

Die Einführung der systemischen Ressourcenzuweisung für LES ist dem inklusiven Ansatz verpflichtet, nicht mehr das Kind als Problem zu beschreiben und zu kategorisieren, sondern die Barrieren im System auszuräumen, die Kinder an der Teilhabe im Unterricht hindern. Die Gutacher bieten mit dem neuen Modell eine Lösung für das von Inklusionsforschern vielfach beklagte Dilemma an, dass erst das Kind über die individuelle Feststellungsdiagnostik als “behindert” etikettiert werden muss, bevor es eine zusätzliche Förderung bekommt. Dabei dient die Konstruktion von Behinderung nicht nur der Ressourcensicherung für das einzelne Kind, sondern kann nachweislich auch als Instrument zur Ressourcenbeschaffung für die einzelne Schule missbraucht werden.

Die Gutachter folgen der Richtungsentscheidung der UN-Konvention, die mit der Entwicklung eines inklusiven Schulsystems die Überwindung schulischer Segregation für Kinder mit Behinderungen vorsieht und einen zügigen Transformationsprozess vorschreibt. Sie liegen mit ihren Empfehlungen auf der juristischen Linie, die die Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte für eine konventionskonforme Umsetzung vorgegeben hat.

Der Landtag und das Schulministerium müssen sich jetzt ernsthaft fragen, ob sie bei ihren bisherigen Eckpunkten für die schulische Inklusionsentwicklung bleiben wollen. Auch in der Veranstaltung am 15.6. wurden diese wieder von der Projektgruppe, die im Schulministerium für die Entwicklung eines Inklusionsplans verantwortlich ist, vorgetragen. Zwar will man das Recht des Kindes auf inklusive Bildung schulgesetzlich anerkennen und die allgemeine Schule zum Regelförderort machen, gleichwohl sollen Eltern für alle Förderschwerpunkte ein unbefristetes Wahlrecht bekommen. Dagegen argumentiert Valentin Aichele als Leiter der Monitoring-Stelle, dass die Ausgestaltung des Kinderrechts als Wahlrecht der Eltern nicht der Konvention entspricht. Ein Wahlrecht ist “nur übergangsweise vertretbar”. Es darf nachweislich nicht den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems verzögern oder untergraben, indem “es die erforderliche Reorganisation von Kompetenzen und Ressourcen für das Regelschulsystem erschwert”. Letzteres ist zu befürchten, sollten teure Doppelstrukturen auf unbefristete Zeit installiert werden.

Das Gutachten enthält darüber hinaus eine Vielzahl von wichtigen Empfehlungen, die unbedingt Beachtung verdienen. Das Ministerium sollte es schnellstmöglich ins Netz stellen, damit ein breiter außerparlamentarischer Diskussionsprozess darüber geführt werden kann, bevor es im Ministerium und im Parlament zu Beschlüssen kommt.

Zur Person

Brigitte Schumann war 16 Jahre Lehrerin an einem Gymnasium, zehn Jahre Bildungspolitikerin und Mitglied des Landtags von NRW. Der Titel ihrer Dissertation lautete: “Ich schäme mich ja so!” – Die Sonderschule für Lernbehinderte als “Schonraumfalle” (Bad Heilbrunn 2007). Derzeit ist Brigitte Schumann als Bildungsjournalistin tätig.

Erste bundesweite Service-Initiative für Kommunen zur Umsetzung des Bildungspakets gestartet

Wie können Eltern besser erreicht werden? Wie können Schulen und Kitas das Bildungspaket konkret nutzen, um Kinder und Jugendliche besser zu fördern? Wie können Kommunen das Bildungspaket nicht nur verwalten, sondern damit gestalten? Und welche guten Konzepte gibt es schon dafür? Wie kann die Zivilgesellschaft aktiviert und eingebunden werden?

Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) startet die erste Service-Initiative für Kommunen zum Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung. Die Initiative Bildungsbündnisse wird unterstützt von der Körber-Stiftung und der Jacobs Foundation und wendet sich an Gemeinden und Städte, denen es nicht reicht, Verteilstationen zu sein.

Über die Kommunen sowie die örtlichen Jobcenter läuft die Organisation und Umsetzung der Hilfen u.a. für Lernförderung, Sportangebote oder Musikstunden für Kinder aus armen Familien. Bisher konzentriert man sich vor allem auf administrative Probleme, weniger auf die Qualität und Nachhaltigkeit der Bildungsangebote und Strukturen vor Ort. “Die Initiative ist eine Einladung an alle, die an Bildung beteiligt sind, darüber nachzudenken, wie Kommunen ausgehend vom Bildungspaket die Bildungschancen für jedes einzelne Kind tatsächlich verbessern können”, erklärte Roland Koch, Vorsitzender des Stiftungsrats der DKJS, das Ziel der Initiative Bildungsbündnisse.

Dafür richtet die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung ein Beratungsbüro ein, bei dem sich Kommunen telefonisch unkompliziert über gute Ansätze, Konzepte und gelingende Praxis informieren können. Sie organisiert den Erfahrungsaustausch von Kommunen untereinander und lädt zu Beratungssalons mit Praktikern und Vertretern von Bund, Ländern und Wissenschaftlern ein. Eine Tagung dient der Entwicklung kommunaler Strategien zur Bekämpfung von Bildungsarmut. Das mehrjährige Engagement der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und ihrer Partner zum Aufbau lokaler Bildungslandschaften bildet die Basis für die Initiative. Mehr unter www.bildungsbündnisse.de

Drei Ministerpräsidenten – Christine Lieberknecht (Thüringen), Matthias Platzeck (Brandenburg) und Stanislaw Tillich (Sachsen) – setzen sich als Schirmherren für die Bildungsbündnisse ein. Gemeinsam erklärten sie: “Die Stiftungen machen ein Angebot an die kommunale Ebene. Es kommt jetzt darauf an, dieses Angebot mit den vielfältigen Aktivitäten zu verknüpfen, die es im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets, aber auch mit der Unterstützung von Familien in schwierigen sozialen Situationen bereits gibt.”

Bei der Initiative arbeiten mehrere Kommunen als Beispielkommunen mit, die bereits in der Vergangenheit vielversprechende Konzepte für Bildungsgerechtigkeit und Armutsprävention entwickelt haben, darunter Leipzig, Weiterstadt, Jena, Kassel, Elbe-Elster und Wiesbaden. Ihr Erfahrungswissen werden die Beispielkommunen in den Beratungssalons an andere Gemeinden weitergeben.

Erste Beispielkommunen der Bildungsbündnisse

Leipzig beispielsweise richtet ein neues Amt für Jugend, Familie und Bildung ein, um Jugendhilfe und Schule stärker aufeinander abzustimmen. Für Eltern ist es oft unverständlich, wer für welche Anliegen der richtige Ansprechpartner ist. In Zukunft soll das neue Amt die Anliegen aus einer Hand bearbeiten können.

Wiesbaden koordiniert im Amt für Soziale Arbeit vielfältige Unterstützungs- und Förder-angebote von Kinder- und Jugendhilfe, kommunalem Jobcenter und stadtteilbezogenen Akteuren für arme Kinder, Jugendliche und ihre Eltern. Schwerpunkte sind aktuell die zielgruppenorientierte Elternbildung, Frühbildungsangebote in Krippen und Kitas, die systematische Kooperation im Übergang Kindergarten-Grundschule und die Schulsozialarbeit mit einem Kompetenz-Entwicklungs-Programm im Übergang Schule-Beruf.

Elbe-Elster: Als Pilotprojekt und Referenzregion entwickelt der Landkreis – gefördert vom Land Brandenburg – ein regionales Gesamtkonzept für mehr Kinder- und Familienfreund-lichkeit, in dem Bildung eine wichtige Rolle spielt. Seit einigen Jahren gibt es zudem ein Bildungsbüro, angesiedelt im Schulverwaltungs- und Sportamt der Kreisverwaltung. “Unser Anspruch ist es, alle mitzunehmen, teilhaben zu lassen und zu qualifizieren. Auch die Leistungsschwächeren, auf die wir übrigens zunehmend angewiesen sind. Wir können es uns nicht leisten, dass junge Menschen ihre Potentiale nicht ausschöpfen oder Jugendliche ohne Abschluss die Schule verlassen”, so Roland Neumann, Beigeordneter des Landkreises Elbe-Elster.

Weiterstadt in Hessen richtete einen Fachdienst “Kommunale Bildungsplanung” und eine Servicestelle “Beteiligung von Kindern und Jugendlichen” auf der Ebene der Stadtverwaltung ein. Damit organisiert sie den gesamten städtischen Fachbereich “Kinder, Jugend, Bildung” neu: So entsteht eine Struktur, in der kommunale Bildungs- und Sozialpolitik gebündelt gestaltet werden.

Pressekontakt: Claudia Hasse Tel. 030/ 25 76 76 64 Deutsche Kinder- und Jugendstiftung claudia.hasse@dkjs.de

Programmleitung: Volker Schmidt Tel. 030/25 76 76 829 Deutsche Kinder- und Jugendstiftung volker.schmidt@dkjs.de

www.dkjs.de, www.lokale-bildungslandschaften.de

Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) versteht gute Bildung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und beschäftigt sich seit ihrer Gründung 1994 mit der Frage, wie Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Voraussetzungen bestmöglich unterstützt und gefördert werden können. In diesem Sinne und in Kooperation mit der öffentlichen Hand sowie privaten Partnern entwickelt und verbreitet sie Programme wie die Camps für versetzungsgefährdete Schüler, Lichtpunkte gegen Kinderarmut, Bildungslandschaften oder das Begleitprogramm für Ganztagsschulen. Die Körber-Stiftung und die Jacobs Foundation sind Gründungsgesellschafter der DKJS.

 

Eltern in Duisburg fordern Hausmeister für jede Schule

Keine Schule ohne eigenen Hausmeister - das fordern 11 500 Eltern. Die Postkarten mit den Unterschriften wurden am Donnerstag dem Schulausschuss übergeben. Foto: Stephan Eickershoff

Keine Schule ohne eigenen Hausmeister – das fordern 11 500 Eltern. Die Postkarten mit den Unterschriften wurden am Donnerstag dem Schulausschuss übergeben. Foto: Stephan Eickershoff

Duisburg. Mit einer eindrucksvollen Aktion wurde der Forderung „Keine Schule ohne Hausmeister“ Nachdruck verliehen: 11.500 Postkarten von Eltern überreichten Frank Jakobs und Norbert Mülle dem Schulausschussvorsitzenden Jürgen Edel (SPD).

 

Mit einer eindrucksvollen Aktion wurde der Forderung „Keine Schule ohne Hausmeister“ Nachdruck verliehen: 11.500 Postkarten von Eltern überreichten Frank Jakobs (Stadtschulpflegschaft) und Norbert Müller (GEW-Vorsitzender) dem Schulausschussvorsitzenden Jürgen Edel (SPD). Das Thema wurde allerdings in der Sitzung noch nicht behandelt, weil die Verwaltung den geforderten Hausmeisterbedarfsplan nicht fertig erstellt hat. Noch vor der Sommerpause soll dazu eine Sondersitzung des Schulausschusses stattfinden.

Die Parteien stehen hinter der Forderung. Die Schulpolitiker sehen durch die Hausmeister mehr Sicherheit an den Schulen gewährleistet. Sie sollen, so die Forderung, während des kompletten Schulbetriebs anwesend sein. Ein Moratorium soll verhindern, dass weitere Stellen gestrichen werden, bis der Hausmeisterbedarfsplan vom Rat behandelt wurde. Zuständig für die Hausmeister ist das Immobilien-Management Duisburg.

Quelle: NRZ/WAZ

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