29. Juni 2011
Inzwischen haben knapp 30 Prozent der Leistungsberechtigten Anträge gestellt
Nachhilfe-Gutscheine sind aber Ladenhüter
Städte und Kreise verzeichnen ein steigendes Interesse am Bildungspaket von Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU). 27 Prozent der Berechtigten hätten Anträge gestellt, berichtete der Deutsche Städtetag unter Berufung auf eine Umfrage in 100 Städten.
“Gut läuft das Mittagessen”, sagte von der Leyen nach einem Treffen mit Vertretern von Städten, Gemeinden, Kreisen und Ländern in Berlin. “Schwierig ist die Lernförderung, das ist neu”, sagte die Ministerin. Nach Zahlen des Städtetages fragen bisher nur fünf Prozent der Berechtigten die Lernförderung nach.
Von der Leyen sagte, 30 Prozent reichen nicht aus. Alle Kinder müssten erreicht werden. Dabei müssten alle Wege genutzt werden. Familien sollten angeschrieben und der “harte Kern” von einem Fünftel der Eltern, die kein Interesse an dem Paket hätten, auch von Sozialarbeitern aufgesucht werden. Eine Schlüsselfunktion kommt den Jobcentern zu. Sie sollen Eltern gezielt auf das Bildungspaket hinweisen, wenn sie dort ihre Anträge auf Arbeitslosengeld II abgeben.
Der Präsident des Landkreistages, Hans-Jörg Duppré warnte, es werde nicht möglich sein, alle Kinder zu erreichen. “Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass nicht alle Kinder Sport treiben wollen”, sagte Duppré. Zudem gebe es vielerorts bereits kostenfreies Mittagessen und kostenlose Schülerbeförderung. Im Gegensatz zu von der Leyen sprach er sich gegen Hausbesuche aus. Teilhabe lasse sich nicht mit Zwang erreichen.
Als chancenlos beurteilte der Paritätische Wohlfahrtsverband das Bildungspaket. Das Gesetz gehe “an der Lebensrealität vorbei”, kritisierte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. Der Sozialverband Deutschland warnte davor, die “Bildungspaket-Misere” den Hartz IV-Empfängern anzulasten. Die Gründe für den Flop wären schlechte Vermittlung und Gutscheinregelungen.
Quelle: WEltOnline
28. Juni 2011
Muslimische Schülerinnen dürfen in Oberhausen künftig im Ganzkörper-Badeanzug, dem “Burkini”, am gemischten Schulschwimm-Unterricht teilnehmen. Einen entsprechenden Erlass des Landes NRW gibt es zwar schon länger, die Praxis sah jedoch anders aus.
In Oberhausen dürfen muslimische Schülerinnen künftig sogar im Ganzkörper-Badeanzug, dem sogenannten „Burkini“, am gemischten Schulschwimm-Unterricht von Jungen und Mädchen teilnehmen.
Dafür will Schuldezernent Reinhard Frind sorgen. Eine solche Erlaubnis des Schulministeriums gibt es zwar längst, doch die Praxis vor Ort ist eine andere, wie nicht nur der aktuelle Fall einer Sechstklässlerin des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums zeigt: Mitarbeiter eines öffentlichen Bades verweigerten ihr die Teilnahme am Unterricht. Aus hygienischen Gründen dürfe sie mit dem Burkini nicht ins Wasser.
„Religiöse Gefühle der Tochter verletzt“
Muslimische Eltern und deren Töchter begründen die fast komplette Verhüllung des Körpers damit, dass das Tragen eines Bikinis oder Badeanzugs die „religiösen Gefühle der Tochter verletzen“ würde. In der Vergangenheit hatten deshalb Eltern die Teilnahme ihrer Töchter am gemeinsamen Pflicht-Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen verweigert.
Das NRW-Schulministerium reagierte deshalb mit einem Burkini-Erlass, der dieses Kleidungsstück in allen öffentlichen Bädern erlaubt. So sollte die Teilnahme der muslimischen Schülerinnen am normalen Schwimmunterricht möglich gemacht werden.
Dieser Erlass ist den Oberhausener Bademeistern anscheinend nicht bekannt. Schuldezernent Frind gesteht ein Kommunikationsproblem und verspricht, alle Beteiligten schnellstens aufzuklären.
Teilnahme am Schwimmunterricht erzwingen
Alexander Höfer, Sprecher der für die Oberhausener Bäder zuständigen OGM, begründet den Rauswurf der Burkini-Schülerin mit der Badeordnung: „Diese sieht nur das Tragen von badeüblicher Kleidung vor.“ Verboten seien T-Shirts, längere Hosen und Burkinis. Grund seien hygienische Vorschriften: Man könne nicht nachvollziehen, ob unter dem Burkini weitere Kleidung getragen werde. Auch das obligatorische Duschen vor dem Schwimmen gestalte sich im Burkini schwierig.
Der Burkini-Erlass des Landes schlägt aber rechtlich die Badesatzungen der Städte. Der Vorteil der Burkini-Erlaubnis: Der Staat kann nun die Teilnahme am Schwimmunterricht erzwingen, für die Eltern gibt es keine Ausrede mehr – zumindest sieht dies das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Urteil von 2009 so. „Auch strenggläubigen muslimischen Schülerinnen ist das Tragen einer den islamischen Bekleidungsvorschriften entsprechenden Schwimmkleidung in aller Regel zumutbar.“
Kollegium ist verunsichert
Öffentlich bekannt wurde der Rausschmiss der jungen Oberhausener Muslima durch FDP-Ratsfrau Regina Boos im Schulausschuss.
Einzelne Schulen begrüßen die Haltung von Frind, die Burkini-Erlaubnis nun in den städtischen Schwimmbädern zügig durchzusetzen. „Unser Kollegium ist verunsichert. Ich habe einen Auftrag des Landes, dass auch Mädchen muslimischen Glaubens am Schwimmunterricht teilnehmen müssen“, sagt Michael von Tettau, Leiter des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums. Diesen Auftrag wolle er gerne erfüllen, wenn ihn die Bademeister denn auch ließen.
26. Juni 2011
Unvollständige Sätze, reduzierte Verbformen, ausgelassene Satzzeichen und aneinandergereihte Fragezeichen. Dies sind bekannte Phänomene einer SMS oder eines Chats zwischen Jugendlichen. Die Züricher Forscherin Christa Dürscheid hat festgestellt, dass die Art und Weise,wie die Jugendlichen in der Freizeit schreiben, keinen signifikaten Einfluss auf das schulische Schreiben hat.
In ihren jüngsten Forschungen fand die Linguistin heraus, dass neue Medien keinen Einfluss auf die Rechtschreibkenntnisse und die Ausdrucksweise der Schüler haben. “Die meisten Schüler wissen sehr wohl, ob sie einen Deutschaufsatz schreiben oder bei Facebook eine Nachricht auf die Pinnwand posten”, erläutert sie im Gespräch mit “Focus Schule”.
”Das Schreiben in den neuen Medien ist also kein Faktor, der das Schreiben in der Schule beeinflusst”, stellt sie in ihrem neuen Buch “Wie Jugendliche schreiben Schreibkompetenz und neue Medien” dar.
Auch das Schreiben zahlreicher SMS und Chat-Nachrichten beeinflusse bei Schülern, die gut in Deutsch sind, nicht die Fähigkeit grammatikalisch richtig zu schreiben. Chatinhalte die gemessen an schriftsprachlichen Normen voller Fehler seien, gehorchten eben den Gesetzen der Mündlichkeit, verdeutlicht Dürscheid.
Ein Signal zur Abgrenzung
Vor allem Kraftausdrücke, die bei diesen Formen der Kommunikation in emotionalen Momenten oft gebraucht würden, seien in der Jugendsprache ein normales Phänomen: “Die Jugendlichen gebrauchen ihre eigene Sprache, um sich von den Erwachsenen abzugrenzen und eine Gruppenzugehörigkeit zu signalisieren”, erklärt Dürscheid. Auch die Fähigkeit der Jugendlichen, diskutieren oder debattieren zu können, sieht die Wissenschaftlerin nicht in Gefahr: “Ich glaube nicht, dass das Internet oder die neuen Medien Einfluss darauf haben, ob Jugendliche heute noch diskutieren. Ein Chat ersetzt schließlich keine hitzige Diskussion, die muss man schon mündlich führen”, wird sie in “Focus Schule” zitiert.
Die Züricher Forscherin bilanziert in ihrem Buch: “Wer die Orthographie nicht ausreichend beherrscht oder wer Mühe hat, sich adäquat auszudrücken, der hat diese Probleme unabhängig davon, ob er privat viel oder wenig in den neuen Medien schreibt, und unabhängig davon, wie normnah oder normfern sich dieses Schreiben gestaltet.” Andere Wissenschaftler argumentierten, dass sich die Schreiber lediglich den technischen Voraussetzungen anpassen würden und durchaus anders schreiben könnten, wenn andere Gegebenheiten gegeben wären.
Die Universität Zürich hatte im November 2006 mit einer Pilotstudie zu den Mediennutzungsgewohnheiten von Schülern begonnen. Die Datenerhebung “Schreibkompetenz und neue Medien” wurde in den letzten Jahren an Sekundarschulen und Gymnasien in den Kantonen Zürich und Zug sowie in den ersten beiden Ausbildungsjahren von Berufsschulen durchgeführt.
Nicht in der Studie berücksichtigt waren Texte, die über den Nachrichtendienst Twitter oder über die Kombination von Text- und Bildmaterialien verbreitet wurden. Diese machten, laut Erhebung, nur einen Nutzungsanteil von 2,5 Prozent der jugendlichen Kommunikation aus. Forschungsfelder der Zukunft sind für Dürscheid die Unterschiede zwischen dem Freizeitschreiben von Jüngeren und Älteren und auch die Frage, ob sich das Schreiben in der Sprachbiographie der 25 bis 30-Jährigen verändert hat, die seit ihrer Jugendzeit mit E-Mail, SMS und Chat vertraut sind. (pro)
VON: JW | 08.06.2011
23. Juni 2011
Der Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Peter Meidinger, hat mit Blick auf die beabsichtigte Kursänderung hin zur Zweigliedrigkeit die CDU davor gewarnt, zusammen mit der Aufgabe der Hauptschule auch ihre bildungspolitischen Grundsätze über Bord zu werfen.
“Wer heute allein wegen der Demographie die Hauptschule aufgibt, kann morgen aus gleichen Gründen auch einer Zusammenlegung von Ober-, Stadtteil- oder Sekundarschulen mit Gymnasien das Wort reden”, sagte Meidinger.
Der Verbandsvorsitzende erinnerte daran, dass die begabungsgerechte abschlussbezogene differenzierte Förderung von Schülern in passgenauen unterschiedlichen Schularten immer zu den Grundüberzeugungen der Unionsbildungspolitik gezählt habe.
“Es ist unstrittig, dass in einer Reihe von Bundesländern die Hauptschule nicht mehr bestandsfähig ist bzw. bereits abgeschafft oder mit Realschulen zusammengelegt wurde. Es ist aber genauso unstrittig, dass es noch weit über 1.000 sehr gut funktionierender eigenständiger Hauptschulen und eigenständiger Realschulen in Bundesländern gibt, die sehr gute PISA-Ergebnisse vorweisen können. Diese jetzt einfach aufzugeben ist aus qualitativen und pädagogischen Gründen unsinnig”, betonte Meidinger.
Entscheidend sei nicht die Frage Zwei- bzw. Drei- oder Viergliedrigkeit, entscheidend sei, ob im jeweiligen Schulsystem eine differenzierte Förderung auf die unterschiedlichen Abschlüsse erfolge. Eine bloße Vermischung von Haupt- und Realschulabschluss nütze beiden nicht, dem Hauptschüler und dem Realschüler, und berge die Gefahr, dass die Berufsorientierung des Hauptschulabschlusses und das Niveau der Mittleren Reife Schaden nehme.
Meidinger bezeichnete das sächsische Schulmodell als ein qualitativ hochwertiges, in Teilen vorbildliches System. “Allerdings funktioniert dieses Modell auch deshalb so gut, weil es mit einem erforderlichen Notenschnitt von 2,0 eine hohe Messlatte für die Aufnahme in die Gymnasien festlegt. Wird sich die CDU auch dazu bundesweit bekennen?”, fragte der Verbandsvorsitzende.
Zur Veröffentlichung freigegeben – Deutscher Philologenverband (DPhV) /
22. Juni 2011
Nun wird auch eine zweite Gemeinschaftsschule in NRW nicht wie geplant zum kommenden Schuljahr starten. Das Ministerium zog die Genehmigung zurück.
Die Gemeinschaftsschule Blankenheim-Nettersheim in der Eifel wird ihren Betrieb noch nicht aufnehmen, berichtete der WDR. Das Ministerium wolle nach dem ablehnenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster kein Rechtsrisiko eingehen und habe daher auf eine weitere Genehmigung verzichtet. Weil in der geplanten Gemeinschaftsschule statt der vorgesehenen sechs nur fünf Klassen zustande gekommen seien, hätte das Schulministerium nämlich eine neue Genehmigung erteilen müssen.
Gegen die neue Gemeinschaftsschule hatte der Salvatorianer-Orden geklagt, der in der Nachbargemeinde Steinfeld ein Gymnasium betreibt. Er sah die Existenz seines Gymnasiums durch die neue Schule gefährdet. “Der Modellversuch zur Einführung einer Gemeinschaftsschule ist gescheitert”, erklärte heute umgehend der Realschullehrerverband NRW.
Vor knapp zwei Wochen hatte das Oberverwaltungsgericht Münster die Errichtung der Gemeinschaftsschule “Perspektivschule Finnentrop” gestoppt und damit Eilanträgen der beiden Nachbarstädte Attendorn und Lennestadt stattgegeben.
20. Juni 2011
Mehrsprachige Kinder werden nach Überzeugung von Sprachforschern zu oft falsch eingeschätzt. “Die Sprachkompetenz von mehrsprachigen Kindern wird viel häufiger über- oder unterschätzt als bei einsprachigen Kindern”, sagte die Wissenschaftlerin Petra Schulz von der Frankfurter Goethe-Universität der Nachrichtenagentur dpa.
Eine der Gefahren dabei sei: Fördermaßnahmen erreichten die Falschen, sagte Schulz. Zusammen mit Angela Grimm forscht sie zum Thema Mehrsprachigkeit am Übergang von Kindergarten zur Grundschule. Ihr Projekt “cammino” wird in den kommenden zwei Jahren mit 300 000 Euro vom Bundesforschungsministerium gefördert.
Kurz vor der Einschulung werden Kinder von verschiedenen Institutionen begutachtet: von Erziehern im Kindergarten, von Lehrern der künftigen Schule, vom Kinderarzt bei den U-Untersuchungen und vom Schularzt. Dabei werde auch der Sprachstand eingeschätzt. “Aber die sprachlichen Fähigkeiten sind viel schwerer einzuschätzen als Gewicht und Größe.” Schon bei einsprachigen Kindern reichten dafür ein paar Minuten nicht aus – bei mehrsprachigen sei es noch viel schwerer: “Da weiß man noch viel weniger, was man erwarten kann und was nicht. Und Sprachtests sind fast nie für mehrsprachige Kinder konzipiert.”
“Egal, ob das Kind zu gut oder zu schlecht eingeschätzt wird: Beides ist fatal”, sagte Schulz. Wird die Sprachkompetenz überschätzt, kommt es vielleicht einfach in die Regelschule ohne die nötige Sprachtherapie zu erhalten. Werden die sprachlichen Fähigkeiten unterschätzt, wird das Kind vielleicht in eine Sprachtherapie gesteckt, die unnötig Geld kostet und Kind und Eltern verunsichert. “Um die Sprachkompetenz besser einzuschätzen, brauchen wir mehr und besser ausgebildete Fachkräfte.”
Der Streit darüber, ob mehrsprachige Kinder sprachlich fitter oder weniger fit sind als einsprachige, ist nach Darstellung von Schulz unter Wissenschaftlern beigelegt. “Sie können manches besser, manches schlechter und vieles genauso gut.” So könnten sie zum Beispiel besser “über Sprache nachdenken” und daher oft leichter weitere Sprachen lernen. Dafür benötigten sie “ein paar Millisekunden länger”, um ein Bild zu benennen, “einfach, weil sie zwei Vokabeln zur Auswahl haben”.
Sandra Trauner (dpa-Dossier Bildung Forschung 25/20.06.2011)
16. Juni 2011
Veranstaltet wird dies von der “Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung” (BZgA). Schon seit 17 Jahren gibt es den Mitmach-Parcours. Fünf verschiedene Themen-Stationen sollen spielerisch dazu einladen sich mit dem Thema Aids auseinander zu setzten, erklärt Anja Krimphofe von der Bundeszentrale:
Interessierte Schulen können sich direkt an die BZgA unter bzga-ausstellung.de wenden und bewerben.
15. Juni 2011
ZeusKids-Reporter Kiymet Akin, 10 Jahre, aus Duisburg hat zum Thema “Auf Wiedersehen Grundschule und hallo neue Schule!” einen ZeusKids-Artikel verfasst.
Es wird Zeit, im Sommer die Grundschule zu verlassen und endlich zu den Großen zu gehören. Aber die schlechte Nachicht ist, dass wir unsere Freunde vermissen werden und das finde ich nicht gut. Ich werde meine Freundinnen so vermissen, zwei meiner Freundinnen haben sogar schon geweint, ich auch einmal.
Aber wir finden in der neuen Schule neue Freunde. Darauf freue ich mich schon. Manche Kinder gehen zum Gymnasium, zur Real- oder Gesamtschule oder zur Hauptschule. Ich gehe ´mit meiner Freundin Janine in die Realschule. Also, ärgert euch nicht, es wird bestimmt ganz toll.
ZeusKids-Reporterin Kiymet Akin, 10 Jahre alt aus Duisburg
14. Juni 2011
Das ist die eindeutige Antwort auf die OVG-Entscheidung vom 9.6.2011 zur Gemeinschaftsschule in Finnentrop. Das OVG-Urteil ist in dieser Weise und in seinen Ausführungen unerwartet. Aus unserer Sicht war es vernünftig und angemessen, dass das Schulministerium die Gemeinschaftsschule Finnentrop und eine überschaubare Zahl von weiteren Gemeinschaftsschulen im Rahmen des Schulversuchs nach Paragraph 25 des Schulgesetzes zugelassen hat. Dies gilt umso mehr, als viele Reformen im nordrhein-westfälischen Schulsystem über den Weg des Schulversuchs erprobt wurden, allen voran die Einführung der Gesamtschule, der Kollegschulversuch oder auch das Modellvorhaben Selbstständige Schule.
Zuletzt hatten die Rechtsexperten Prof. Dr. Pieroth (Münster) und Prof. Dr. Gusy (Bielefeld) in Expertisen den Schulversuch rechtliche Zulässigkeit bescheinigt, wenn bestimmte Begrenzungen eingehalten werden.
Wir haben schon zu Beginn des Schulversuchs deutlich gemacht, dass auf der Grundlage den § 25 des Schulgesetzes nur eine begrenzte Zahl von Schulen zugelassen werden kann. Eine größere Zahl von Gemeinschaftsschulanträgen würde eine schulgesetzliche Regelung notwendig machen. Diese Situation hat sich schon zu Beginn des Jahres 2011 ergeben. Mehr als 50 Anträge und Absichtserklärungen lagen im Ministerium vor, darüber hinaus können ca. 50 weitere Interessensbekundungen in NRW registriert werden. Somit erweist sich innerhalb von wenigen Monaten die Gemeinschaftsschule als attraktiv für ca. ein Viertel der Schulträger in NRW. Daraus ergibt sich selbstverständlich die Notwendigkeit einer schulgesetzlichen Regelung.
Beachtlich ist aus unserer Sicht die Urteilsbegründung in Bezug auf den grundsätzlichen Bedarf für die Gemeinschaftsschule. So heißt es in der ersten öffentlichen Erklärung des OVG Münster, das Schulministerium habe nachvollziehbar und schlüssig einen Bedarf für Änderungen des gegliederten Schulsystems dargelegt. Es wird nun interessant sein, inwieweit die Opposition das auch anerkennt.
Einzig die Frage, ob die beabsichtigte Reform noch im Schulversuch erprobt werden müsse, wurde gerichtlich verneint.
Die FDP bläst sich auf und will, dass der Schulversuch abgebrochen wird. Davon kann selbstverständlich keine Rede sein.
Verlässlichkeit schaffen – Schulentwicklung über mehr als eine Legislatur sichern - Das ist das Ziel der Bildungskonferenz, die Sylvia Löhrmann als Ministerin initiiert und erfolgreich begleitet hat. Um einen breiten Schulkonsens für NRW möglich zu machen, hat sie mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft bereits im September 2010 alle Landtagsfraktionen und über 50 Verbände und Initiativen der Bildungskonferenz eingeladen: Von der GEW über den Philologenverband, die Katholische Elternschaft, die Handwerkskammer bis hin zur LandesschülerInnenvertretung. Diese Bildungskonferenz setzte zu verschiedenen Themen Arbeitsgruppen ein, die den Handlungsbedarf analysierten, bereits laufende Maßnahmen bewerteten und anschließend sinnvolle Vorschläge für ein weiteres mittel- und langfristiges schulpolitische Handeln zusammentrugen: zum Ganztag, zur eigenverantwortlichen Schule oder zur weiteren Entwicklung der Schulstruktur.
Die MitarbeiterInnen des Schulministeriums haben sich in diesem Prozess neuen Herausforderungen gestellt, sie engagiert und souverän gemeistert. In zentralen Phasen moderierte die Schulministerin den Prozess selbst.
Das hat ihr zu Recht hohe Anerkennung von allen Seiten eingebracht.
Die Qualität des Prozesses ist bemerkenswert. Die VertreterInnen der Verbände und Bildungsakteure loben das Klima und den Verständigungswillen aller Beteiligten sowie das konstruktive Miteinander. Für dieses Engagement gebührt den TeilnehmerInnen großer Dank. Sie haben die Chance genutzt und sich mit ihren Positionen und dem Willen zum Konsens in vielen Feldern aktiv in die Bildungskonferenz eingebracht.
Ausgestiegen sind kurz nach Beginn der Gespräche nur die FDP und der Verband „Lehrer-NRW“ (früher Realschullehrerverband). Sie setzen sich damit einmal mehr selbst ins Abseits.
Am 20. Mai wurden nun die einvernehmlichen Ergebnisse der Arbeitsgruppen an Sylvia Löhrmann und die Ministerpräsidentin überreicht. Mit einem solchem Ergebnis hatten sicher nicht alle gerechnet: breiter Konsens und trotzdem nicht schwammig. Es bietet eine gute Grundlage für die Regierung, die Schulgesetznovelle zu erarbeiten, die auf breite Zustimmung im Lande stößt und lange trägt.
Im Zentrum steht die individuelle Förderung für das einzelne Kind. Mehr Bildungsgerechtigkeit, eine größere Leistungsfähigkeit des Schulsystems zu schaffen und ein umfassendes Schulangebot angesichts demografischer Wandels zu sichern, sind die Ziele, die im Konsens benannt werden.
In Sachen Schulstruktur formuliert die Bildungskonferenz übrigens:
„Um den Kommunen größere Gestaltungsfreiheit zu geben bei ihrem Bemühen, unter den Bedingungen des demographischen Wandels, der verstärkten Nachfrage nach schulischen Angeboten, die eine Vielfalt an Abschlüssen anbieten, entsprechende wohnortnahe Schulangebote dauerhaft zu gewährleisten, sollten die Möglichkeiten zur Bildung
- organisatorischer Verbünde von Schulen unterschiedlicher Schulformen
- integrativer Zusammenschlüsse unterschiedlicher Schulformen
erweitert werden.“ (Kurzfassung S.33)
Ausführliche Infos zur Bildungskonferenz, u.a. die Empfehlungen, unter
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Bildungskonferenz/index.html
Quelle: Sigrid Beer MdL
Fraktion B90/Die Grünen
Parlamentarische Geschäftsführerin
Sprecherin für Bildung und Kirchenpolitik
Mitglied im Petitionsausschuss
Fon: 0211-884-2603/2805 ; Fax: 0211-884-3517
sigrid.beer@landtag.nrw.de
www.sigrid-beer.de
10. Juni 2011
Großer Jubel in Berlin: Die Gemeinschaftsgrundschule Hackenberg aus Remscheid und das Kölner Genoveva-Gymnasium haben heute bei der Verleihung des Deutschen Schulpreises 2011 jeweils einen mit 25.000 Euro bzw.
15.000 Euro dotierten Preis gewonnen. Vor Ort gratulierte Schulministerin Sylvia Löhrmann den Gewinnern und freute sich über den Erfolg: „Nordrhein-Westfalen hat zwei Schulen des Jahres! Ich freue mich sehr für die beiden Schulen – aber auch für die vier weiteren Schulen aus NRW, die hier unter den Nominierten waren. Sie alle
zählen zu den 15 besten Schulen Deutschlands und können daher richtig stolz auf ihre Leistungen sein.“
Die Gemeinschaftsgrundschule Hackenberg gewann für ihre herausragenden pädagogischen Leistungen und ihre vorbildlichen Unterrichtskonzepte einen Preis von 25.000 Euro. Die staatliche Grundschule mit offenem Ganztagsangebot zeichnet sich vor allem durch die erfolgreiche Umsetzung von unterschiedlichen klassenstufenübergreifenden Lernangeboten und Förderkonzepten aus. „Die Schule hat zum Beispiel ein exzellentes Konzept zur individuellen Förderung erarbeitet und entwickelt gerade ein Curriculum zur Förderung der Naturwissenschaften. Auch Montessoripädagogik hat an der Schule ihren Platz ebenso wie Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf“, erklärte Schulministerin Löhrmann.
Das Genoveva-Gymnasium gewann den mit 15.000 Euro dotierten „Preis der Jury“, mit dem Schulen gewürdigt werden, die unter oft schwierigen Bedingungen Hervorragendes leisten. Die Kölner Schule liegt in einem sozialen Brennpunkt und weist einen hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund auf. Die Schule schafft es, ein gutes soziales Klima herzustellen. „Es ist sehr beeindruckend, wie dieses Gymnasium an der Vielfalt ansetzt. Hier wird Integration gelebt! Besonders das Tanzprofil, das sich an der Schule herausgebildet hat, führt die Schülerinnen und Schüler der verschiedensten Nationen zusammen“, lobte Schulministerin Löhrmann und war sich sicher: „Diese beiden Schulen haben einfach sehr viel zu bieten und die Jury damit schlichtweg überzeugt. Wir haben in Nordrhein-Westfalen viele Schulen mit hervorragenden pädagogischen Programmen. Und an die kann ich nur appellieren: Macht mit bei diesem Wettbewerb! Gute Arbeit und Konzepte können sich auszahlen, das beweisen diese beiden Schulen.“
Mit dem Deutschen Schulpreis werden Schulen ausgezeichnet, die durch ihre pädagogischen Leistungen und Konzepte Vorbilder für die Schulentwicklung in Deutschland sein können. Der Deutsche Schulpreis 2011 wurde in einem mehrstufigen Auswahlverfahren von einer Fachjury begleitet und vergeben. Er ist mit insgesamt 230.000 Euro der höchstdotierte Schulwettbewerb in Deutschland: Der Hauptpreis in Höhe von 100.000 Euro ging an die Georg-Christoph-Lichtenberg- Schule aus Göttingen, und wurde von Bundespräsident Christian Wulff überreicht.
Ausgeschrieben wird der Deutsche Schulpreis seit 2006 von der Robert Bosch Stiftung und der Heidehof Stiftung, Medienpartner sind der „stern“ und die ARD. Am diesjährigen Wettbewerb nahmen insgesamt 119 Schulen teil. Von diesen kamen 20 in die Vorauswahl und wurden von der durch pädagogische Experten unterstützten Fachjury besucht. Unter den 15 Schulen, die sich letzten Endes für die diesjährige Finalrunde in Berlin qualifizieren konnten, waren sechs Schulen aus Nordrhein- Westfalen.
Weitere Informationen zum Deutschen Schulpreis, zur Gemeinschaftsgrundschule Hackenberg und zum Genoveva-Gymnasium finden Sie im Internet:
www.deutscher-schulpreis.de
www.ggshackenberg.net
www.genoveva-gymnasium.de