Vollziehen die Christdemokraten den nächsten Linksruck? Keiner spricht mehr vom dreigliedrigen Schulsystem. Haupt- und Realschulen werden zu einer Art Gesamtschule vereint. Die neuen Schulen sind oft auf mehrere Orte verteilt. Schüler und Lehrer verlieren wertvolle Zeit auf der Straße.
Nun soll also in dem Land, das die Konservativen ihr Kernland nennen, die Gemeinschaftsschule eingeführt werden. Haupt- und Realschulen in Baden-Württemberg verschmelzen langsam, aber sicher. “Das Musterländle der Bildungspolitik wird jetzt zu einem linken Versuchsfeld, mit sogenannten Modellprojekten und Einheitsschulen”, wettert der CDU-Fraktionsvorsitzende in Hessen, Christean Wagner. Es ist ein erwartbarer, ein pflichtschuldiger Protest gegen Grün-Rot, der die bekannten ideologisch verbrämten Reizwörter bemüht. Dabei vollzieht die Union selbst eine Linksdrift in ihrer Bildungspolitik.
Für den Herbst hat sich die CDU einen Parteitag vorgenommen, auf dem es nur um Bildung gehen soll. Eine Kommission, der Bildungsministerin Annette Schavan und Sachsens Kultusminister Roland Wöller vorsitzen, erarbeitet die Leitlinien. Eine entscheidende Frage lautet: Wird die Partei, die ihren Wählerstamm jahrzehntelang aus der bodenständigen, handwerklich arbeitenden Bevölkerung rekrutierte, beschließen, Haupt- und Realschule als selbstständige Schulformen abzuschaffen? Gerade vor dem Hintergrund, dass viele ihre CDU als Wahrerin konservativer Werte nicht mehr erkennen, ist die Debatte heikel.
“Der Trend ist klar”, sagte Schavan kürzlich in Berlin, “es wird in Zukunft das Gymnasium geben und einen Weg über die berufliche Bildung, bei dem Haupt- und Realschule zusammengefasst sind.” Wöller streitet ebenfalls für dieses Zweisäulenmodell, das in Sachsen seit der Wende existiert. Sogar der Präsident der Kultusministerkonferenz, Bernd Althusmann (CDU), Ressortchef in Niedersachsen, hat seine Entscheidung schon getroffen. “Ich halte das
Zweisäulenmodell für eines, auf das sich meine Partei in Leipzig verständigen könnte”, sagte er der “Welt”.
In einigen Bundesländern ist die Hauptschule so unattraktiv, dass sie nur noch von rund zehn Prozent der Grundschüler gewählt wird. In den Städten liegen die Quoten noch weit darunter. Hinzu kommt, dass die Schüler weniger werden, der demografische Wandel hat längst auch im Schwarzwald eingesetzt. Die neuen Schultypen entstehen nicht aus pädagogischem Eifer.
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Möglicherweise ist es noch nicht jedem aufgefallen, dass die CDU das dreigliedrige Schulsystem längst abgeschrieben hat, weil die neue Schule in den von ihr geführten Ländern zu viele Namen trägt: in Sachsen Mittelschule, in Sachsen-Anhalt Sekundarschule, in Schleswig-Holstein Regionalschule, im Saarland Gemeinschaftsschule. Unter CDU-Führung wurde auch die Hamburger Stadtteilschule aus der Taufe gehoben. Selbst Bayern und Baden-Württemberg haben den Abschied von separaten Haupt- und Realschulen vorbereitet. Baden-Württemberg hatte unter CDU-Führung die Werkrealschule eingeführt, in die sich große Hauptschulen umwandeln können. In Bayern heißt das vergleichbare Konstrukt Mittelschule. Hessen plant an Mittelstufenschulen.
Im Ansatz passiert in allen Bundesländern das Gleiche, egal ob Union, SPD oder bald Grüne sie führen. Der Widerstand gegen die neuen Schulformen gehört da zur Rubrik Symbolpolitik. In Nordrhein-Westfalen etwa versucht Rot-Grün, Haupt- und Realschulen zusammenzufassen, indem die Koalition Gemeinschaftsschulen als Schulversuche zulässt. Das Problem ist, dass die Hauptschule in der Landesverfassung steht. Ein Gericht hat kürzlich eine Gemeinschaftsschule gestoppt. Die CDU jubelte, dabei haben die meisten Unionspolitiker in NRW größte Sympathie für die Abschaffung der Hauptschule. An einer Verfassungsänderung wollen sie sich aber – einstweilen – nicht beteiligen.
Im Saarland hat die regierende Union hingegen die Verfassung geändert und ist dafür eine seltsame Allianz eingegangen. So stimmte nicht nur die Jamaikakoalition für die Gemeinschaftsschule, sondern auch die Partei Die Linke.
Zuletzt führte Niedersachsen den neuen Schultyp ein. Neben einem Haupt- und Realschulzweig gibt es in der Oberschule einen gymnasialen Strang von der fünften bis zur zehnten Klasse. Die Oberstufe bleibt dagegen weiter das Privileg der Gymnasien. “Wir erhalten die Gymnasien und schaffen daneben eine starke zweite Säule mit einer gymnasialen Option in den Klassen 5 bis 10. Langfristig wird unser Schulsystem auf diesen zwei Säulen ruhen”, sagt Kultusminister Althusmann. Rund 100 Anfragen zur Gründung von Oberschulen verzeichnet das Ministerium bisher.
Sämtliche Reformer aus dem Unionslager lassen das Gymnasium unberührt. “Die Auflösung des Gymnasiums wird von der Bevölkerung abgelehnt”, sagt Schavan. Die Schulform hat Bestandsgarantie, der Rest – das sind rund 60 Prozent der Schüler – wird sich auf Umbrüche einstellen müssen. Wer Unionspolitiker hört, die von einem Ende der Schulstrukturdebatten sprechen, darf ihnen getrost misstrauen.
Viele Unionspolitiker sehen es dabei als Schwächung des Gymnasiums an, wenn auf den neuen Gemeinschaftsschulen das Abitur erworben werden kann. Denn nach Gesamtschule – die Union spricht von Einheitsschule – darf die Mittel-, Ober-, Sekundar-, Stadtteil-, oder Wie-auch-immer-Schule nicht aussehen. Diese Schule für alle von der fünften Klasse bis zum Abitur ist ein linkes Modell. Doch hier wird es noch viele Diskussionen geben, denn in einigen CDU-geführten Ländern gibt es bereits gymnasiale Oberstufen oder zumindest die Option, sie einmal einzurichten.
Die neuen Schulen entstehen nicht zwangsweise an einem Standort. “Das Prinzip ist: kurze Beine, kurze Wege”, sagt Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Gemeint ist, dass die Schüler an einem Ort bleiben, die Lehrer aber ins Auto steigen müssen. Das ist eine Absichtserklärung. Bouffier präsentierte vor Kurzem ein mit der CDU-Führung abgestimmtes Papier, das dem ländlichen Raum gewidmet ist. Darin heißt es: “Bei weiterführenden Schulen hat für uns ein differenziertes Angebot für die unterschiedlichen Begabungen und Interessen einen hohen Stellenwert. Dies setzt eine Mindestgröße an Schülerzahlen voraus, die nicht immer am Wohnort gegeben ist. In diesen Fällen muss ein leistungsfähiger Schultransport sichergestellt sein.” Nicht nur ihre Lehrer, auch viele Schüler werden in Zukunft viel Zeit auf der Straße verbringen.
Die Ausgaben für öffentliche Schulen für die Ausbildung einer Schülerin oder eines Schülers lagen im Jahr 2008 durchschnittlich bei 5 100 Euro (2007: 5 000 Euro). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden für Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen im Jahr 2008 rund 5 600 Euro pro Kopf aufgewendet, an beruflichen Schulen 3 500 Euro.
Innerhalb der allgemein bildenden Schulen variierten die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler: bei Grundschulen lagen sie bei 4 400 Euro, an Gymnasien bei 5 800 Euro und an Integrierten Gesamtschulen bei 6 000 Euro. Die vergleichsweise niedrigen Aufwendungen von 2 200 Euro je Schülerin oder Schüler bei den Berufsschulen im Dualen System sind vor allem durch den Teilzeitunterricht bedingt.
Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist zu beachten, dass die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern differieren (zum Beispiel Unterschiede in der Ganztagsbetreuung, den Betreuungsrelationen, der Besoldungsstruktur). In allen Ländern sind die Personalausgaben jedoch die dominierende Ausgabenkomponente. Hierauf entfielen im Bundesdurchschnitt 4 100 Euro, während für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen 600 Euro sowie für Baumaßnahmen und andere Sachinvestitionen 400 Euro je Schülerin beziehungsweise je Schüler verausgabt wurden.
Die Kennzahl “Ausgaben für öffentliche Schulen pro Schülerin beziehungsweise Schüler” wird dadurch ermittelt, dass die Ausgaben für Personal, laufenden Sachaufwand und Investitionen an öffentlichen Schulen auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler im selben Kalenderjahr bezogen wird.
Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, stehen in der Publikation “Ausgaben je Schüler/-in 2008″ unter www.destatis.de > Publikationen > Fachveröffentlichungen > Bildung, Forschung, Kultur > Bildungsfinanzen kostenlos zur Verfügung.
Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Die Dislich-Grundschule in Duisburg-Meiderich soll mit der Grundschule Bergstraße zusammengelegt werden. Die Eltern und Rudolf Kley von der Bürger-Union forderten eine Schließung für 2012. Nun soll schon zu Beginn der Sommerferien Schluss sein.
Gegen die Stimme von Rudolf Kley (Bürger-Union) stimmte die Bezirksvertretung Meiderich/Beeck jetzt doch der Schließung der Grundschule Dislichstraße in Untermeiderich schon zu Beginn der Sommerferien zu.
Im Februar hatten die Bezirksvertreter ihre Entscheidung noch von einem schlüssigen Konzept für den dann notwendig werdenden Bustransfer der Kinder von der Dislichstraße zur Grundschule Bergstraße abhängig gemacht. Den legte die städtische Bildungsholding jetzt vor, obwohl ihr Vertreter im Februar erklärt hatte, genaue Angaben könne man erst machen, wenn die Zusammenlegung beider Schulen beschlossene Sache sei. Das wertete SPD-Sprecher Tim Eickmanns jetzt als glattes Täuschungsmanöver.
der sollen auf keinen Fall durch den Tunnel
Grundlage für die Entscheidung der Bezirksvertreter war ein Gesprächsprotokoll der Bildungsholding. Danach hat man sich mit Schulleiter Bernd Schlewinski und Vertretern der Schulpflegschaften beider Schulen auf folgendes Konzept geeinigt:
Morgens und mittags sollen je zwei Busse zur Bergschule und zurück eingesetzt werden, um unterschiedliche Schul- und Betreuungszeiten abdekken zu können. Start und Ziel ist jeweils die Schule Dislichstraße. Eine Aufsichtsperson überwacht die Abfahrt der Kinder dort morgens. Sie soll Eltern benachrichtigen, deren Kinder den Bus verpasst haben.
Auf keinen Fall sollen die Kinder zu Fuß durch den Tunnel an der Tunnelstraße geschickt werden. Gibt es keine andere Möglichkeit, sind sie für diesen Tag vom Unterricht befreit. Kinder, die den Unterricht vorzeitig verlassen müssen, werden an der Bergstraße betreut, bis sie abgeholt werden. Außerdem soll mit den fachlich zuständigen Stellen geprüft werden, ob der Tunnel nicht doch für Kinder begehbar gemacht werden kann.
Entscheidung liegt bei Schulausschuss und Rat
Tim Schmidt, Vorsitzender der Schulpflegschaft an der Dislichstraße, stimmte dem Konzept unter dem Vorbehalt weiterer Nachfragen von Eltern zu. Außerdem forderte er, die Schule erst im Sommer 2012 zu schließen.
Die Bezirksvertreter diskutierten sowohl über den Schließungszeitpunkt als auch darüber, dass die Aufsichtsperson nur sechs Monate lang die Abfahrt der Kinder überwachen soll. „Wir sollten zügig die langfristige Lösung, die baldige Schließung, vorziehen“, erklärte Eickmanns für die SPD. Schließlich hätten sich die Beteiligten geeinigt. Dem stimmte auch Ulrich Lüger für die CDU zu. Ratsherr Manfred Kaiser (SPD) gab indessen die langen Fahrzeiten der Busse zu bedenken. Offen blieb die Frage von Bezirksvertreter Kenan Ilhan (Linkspartei), ob der Bus auch fahre, wenn nur zehn Kinder warten würden, weil alle anderen womöglich von ihren Eltern gebracht würden.
Rudolf Kley beharrte vergebens auf der von den Eltern gewünschten Schließung in 2012. Einig waren sich die Bezirksvertreter indessen, dass die Aufsichtsperson unbedingt sechs statt zwölf Monate tätig werden soll. Die Entscheidung haben in der Angelegenheit haben allerdings Schulausschuss und Rat der Stadt.
Duisburg-Meiderich. Eltern werfen Gabriele Wittinghofer, der ehemaligen Leiterin der Dislichschule in Meiderich, vor, mit für die Schließung verantwortlich zu sein. Wittinghofer weist die Vorwürfe von sich. Auch ihr Nachfolger Bernd Schlewinski steht in der Kritik. weiter…
Im deutschen Urheberrecht müssen in diesem Jahrzehnt die entscheidenden Weichen für die Zukunft gestellt werden. “Wir erleben, dass im gerade beginnenden digitalen Zeitalter Konflikte aufbrechen, die im analogen Bereich schon längst ausgefochten waren”, erklärt Prof. Dr. Christian Berger von der Juristenfakultät der Universität Leipzig anlässlich des Welttags des Geistigen Eigentums am 26. April.
Dabei müssten alle getroffenen Festlegungen und Regelungen seiner Ansicht nach nachhaltig sein. “Was heute geregelt wird, muss auch in Zukunft tragfähig sein.” Berger verweist aber auch darauf, dass es vor allem darauf ankomme, dass das Urheberrecht und sein Schutz als selbstverständlich wahrgenommen werden müssten. “Die rechtliche Regelung des Urheberrechts ist wichtig, aber die Akzeptanz der Menschen muss gegeben sein, damit Urheberrechte auch wirklich geschützt bleiben”, erklärte der Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Urheberrecht. Die schöpferische Tätigkeit der Menschen verdiene Anerkennung und Achtung. Und schließlich müsse ganz klar sein: “Wer Urheberrechte verletzt, handelt rechtswidrig und macht sich strafbar.”
Die “Schöpfungshöhe”
Um verständlich zu machen, wo überall das Urheberrecht zur Anwendung kommt, stellt Berger eine kleine Liste auf: “Musik, Tanz, Literatur, Architektur, Datenbanken, bildende Kunst, Malerei, Computerprogramme – der gesamte Bereich des kreativen Schaffens ist abgedeckt.” Inhaber des Urheberrechts ist dabei stets der Schöpfer eines Werkes, also der Maler, Bildhauer, Komponist oder Autor. Grundvoraussetzung des Schutzes eines Werkes ist aber- wie Juristen sagen – eine gewisse “Schöpfungshöhe”.
“Und dieses Recht auf Urheberschaft kann der Schöpfer nicht übertragen.” Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk vermarkten wolle, müsse daran zunächst die Nutzungsrechte erwerben. Dabei werden laut Berger Art und Weise der Nutzung ganz genau geregelt, wobei der Schöpfer ein umfangreiches Mitspracherecht genießt. “Als zum Beispiel die neue Rechtschreibung eingeführt wurde, haben sich etliche Autoren zusagen lassen, dass ihre Werke nur nach den Regeln der alten Rechtschreibung veröffentlicht werden durften.”
Politische Reaktionen zum Fall Guttenberg “nicht günstig für das Urheberrecht”
Gerade bei Büchern, aber auch bei wissenschaftlichen oder journalistischen Beiträgen, gibt es jedoch bestimmte Einschränkungen des Urheber- und auch des Nutzungsrechts. “Ich darf aus Büchern und Aufsätzen natürlich zitieren”, erläutert Berger. Wäre ein solches Zitat nicht möglich, könne es zum Beispiel keinen wissenschaftlichen Diskurs geben. Der aber wiederum unterliege gewissen Regeln, so müssen Zitate als solche erkennbar und deutlich gemacht werden. Deshalb sieht der Leipziger Juraprofessor die Doktorarbeit des ehemaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg auch sehr kritisch. “Da wurden wissenschaftliche Standards nicht eingehalten und offenbar auch Urheberrechte verletzt”, konstatierte er. Dass die Verfehlungen des früheren Ministers bis in höchste Regierungsstellen nicht deutlich verurteilt wurden, habe er “als für das Urheberrecht und die Wissenschaft nicht so günstig empfunden.”
Berger meinte, dass Fragen des Urheberrechts noch lange sehr spannend diskutiert werden. So sei momentan ein so genanntes “Verwandtes Schutzrecht” für Zeitungsverleger in der Diskussion, das sogenannte Verleger-Leistungsschutzrecht. “In anderen Ländern, wie etwa in Großbritannien, gibt es vergleichbare Regelungen”, sagte er. Dort sei zum Beispiel die von einem Verleger geschaffene Gestaltung eines Druckerzeugnisses geschützt. Allerdings wollten die Zeitungsverleger in Deutschland durchaus weitergehende Schutzrechte für ihre Erzeugnisse vor allem im Internetgeltend machen. “Doch das könnte mit der weit verbreiteten und auch von den Verlegern durchaus geförderten Kostenlos-Mentalität im Netz kollidieren”, gab er zu bedenken. “Möglicherweise wird das Verlegerschutzrecht nicht kommen”, meinte Berger.
Dem nicht entgegen steht seine Auffassung, dass das Urheberrecht eine immense wirtschaftliche Bedeutung hat. “Ungefähr fünf Prozent der Arbeitsplätze in Deutschland sind vom Urheberrecht direkt oder indirekt berührt”, machte er deutlich. Vor allem in der Musik- und Filmindustrie gingen zum Beispiel illegale Downloads aus dem Internet, mit denen sowohl die Urheberrechte der Künstler wie auch die Nutzungsrechte von Musikverlagen oder die Leistungsschutzrechte von Filmfirmen verletzt würden, stark zu Lasten dieser Branchen.
Zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Schulbereich liegen jetzt die Ausführungsbestimmungen für NRW vor. Ministerin Sylvia Löhrmann: “Ein wichtiges Ziel des Koalitionsvertrags der Landesregierung wurde erreicht. Das Mittagessen in Schulen und Kindergärten wird nun bedarfsdeckend über den Bund finanziert. Auf der anderen Seite lässt das Bildungs- und Teilhabepaket in seiner jetzigen Form noch viele Fragen offen. Daher – und wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken zur Berechnung und der Höhe der Regelsätze – hat sich das Land Nordrhein-Westfalen bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat mit guten Gründen der Stimme enthalten.”
Das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket ist am 29.03.2011 in Kraft getreten – als Teil einer Reform mehrerer Gesetze, unter anderem des Sozialgesetzbuches II SGB II). Es ist das Ergebnis eines Vermittlungsverfahrens zwischen Bund und Ländern. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte die bisherigen Leistungen für Kinder nach dem SGB II (so genannte “Hartz-IV-Reform”) als willkürlich beanstandet.
Die Länderseite hat unter maßgeblicher Beteiligung von NRW im Vermittlungsverfahren einige deutliche Verbesserungen durchgesetzt: Der Bund entlastet die Kommunen durch die vollständige Übernahme der Grundsicherung im Alter. Der Kreis der Bezugsberechtigten des Bildungs- und Teilhabepakets umfasst auch Kinder und Jugendliche, die über den Kindergeldzuschlag oder Wohngeld unterstützt werden. Die Umsetzung erfolgt über die Kommunen und nicht über die Bundesanstalt für Arbeit. Es gibt ein eigenes Finanzpaket zur Stärkung der Schulsozialarbeit.
Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus sechs Komponenten: Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Schülerbeförderung, schulische Angebote ergänzende Lernförderung, Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Vereinsmitgliedschaften). Bei den Leistungen handelt es sich um individuelle Rechtsansprüche.
Die Landesregierung hat unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) und unter Beteiligung weiterer Ressorts, darunter auch des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) erste vorläufige Ausführungsbestimmungen erarbeitet. Es ist auf Landesebene gelungen, ein im Aufwand im Grundsatz vertretbares Verfahren zu erreichen. Ansprechbehörde sind in der Regel die Jobcenter. Ein Faltblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung fasst die Ausführungsbestimmungen in knapper, aber umfassender Form zusammen.
Ministerin Sylvia Löhrmann: “Das ‚Bildungs- und Teilhabepaket’ ist ein Bundesgesetz. Manches hätte einfacher ausgestaltet werden können. Wir müssen jetzt auf Landesebene dafür sorgen, dass die unterschiedlichen Beteiligten aus Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugendhilfe, Familienbildung und Jobcentern sich mehr noch als bisher in Netzwerken zusammenfinden können, beispielsweise über den Runden Tisch gegen Kinderarmut und über die Regionalen Bildungsnetzwerke. Wir wollen, dass möglichst viele der öffentlichen Mittel bei den Kindern ankommen und ihre Bildungsteilhabe fördern.”
Das vollständige Faltblatt des Schulministeriums finden Sie unter www.schulministerium.nrw.de, dort unter Ganztag, sowie unter www.ganztag.nrw.de. Das MAIS veröffentlicht darüber hinaus gehende Arbeitshilfen für die Kommunen unter www.mais.nrw.de, dort unter Publikationen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Telefon 0211 5867-3505.
Fragen und Antworten zum Bildungs- und Teilhabepaket
Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen „Bildungs- und Teilhabepaket“ gehört und sich gefragt, was sich dahinter verbirgt. Dahinter steckt, dass Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt werden. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht.
Ab sofort können diese Kinder und Jugendlichen z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilnehmen. Diese Informationen sollen Ihnen zeigen, was alles möglich ist, wer die Leistungen bekommen kann und wie Sie und Ihr Kind die Förderung erhalten können.
Wer kann die Leistungen erhalten?
Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag?
Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Welche Leistungen gibt es?
(Schul-)ausflüge und mehrtägige (Klassen-)fahrten
Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, bleibt Ihr Kind nicht ausgeschlossen. Die Kosten hierfür werden übernommen.
Schulbedarfspaket
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August* 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.
* bis 2010 wurden jeweils im August für das Schuljahr 100 Euro in einer Summe gezahlt, so dass die neue Regelung erstmals für das Schuljahr 2011/2012 gilt, zum 01.08.2011 wird daher ein Betrag in Höhe von 70 Euro gewährt)
Schülerbeförderungskosten
Schülerinnen und Schüler, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn das Klassenziel gefährdet ist und die Schule nicht weiterhelfen kann, wird sich in vielen Fällen die Frage gezielter Nachhilfe stellen. Dies ist allerdings in der Regel mit Kosten verbunden, die sich viele Familien nicht leisten können. Kein Kind soll aber von notwendiger Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung übernommen werden, um die Schulziele zu erreichen.
Zuschuss zum Mittagessen
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Kinder, die daran teilnehmen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen. Bis zum 31.12.2013 haben auch Kinder, die einen Hort besuchen, einen Anspruch auf einen Zuschuss zu dem dort eingenommen Mittagessen. Für jede Mahlzeit ist ein Eigenanteil von 1 Euro vom dem Schüler/der Schülerin/dem Kind zu leisten.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Damit können Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsstunden oder Teilnahme an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten finanziert werden.
Wie können Sie die Leistungen erhalten?
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen den Kindern möglichst schnell, unbürokratisch und auf direktem Wege zu Gute kommen. Die guten Ideen dieses Paketes dürfen nicht an komplizierten Verfahrensweisen scheitern.
Deshalb gibt es für das gesamte Bildungs- und Teilhabepaket nur einen einzigen Antrag. Und dieser besteht aus nur einem Blatt. Dort können Sie ankreuzen, welche Leistungen im Falle Ihres Kindes benötigt werden. Nur für einzelne Leistungen, z.B. bei der Lernförderung, ist ein zusätzlicher Fragebogen auszufüllen. Die Leistungen zum Schulbedarfspaket erhalten Sie bzw. Ihr Kind sogar ganz ohne Antrag. Wichtig ist es, dass Sie die Leistungen rechtzeitig beantragen, d.h. bevor der Bedarf geltend gemacht wird. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter bzw. direkt an die Verwaltung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, welche Unterlagen / Bescheinigungen Sie noch vorlegen müssen.
Wenn Sie schon ganz bestimmte Dinge im Auge haben z.B. Musikunterricht, Sportverein, Mittagessen usw., können Sie sich aber auch direkt bei den dortigen Stellen nachfragen. Sie stellen einfach einen Antrag beim Jobcenter oder bei der Stadt-/Kreisverwaltung. Und von dort wird dann geprüft, ob und in welcher Höhe die von Ihnen gewünschte Leistung erbracht werden kann. Dort wird dann auch über Ihren Antrag entschieden. Die Leistung geht dann unter Umständen direkt an den Verein, die Musikschule oder den Anbieter des Mittagessens. Ohne großen Aufwand für Sie! Nur das Schulbedarfspaket und die Schülerbeförderung werden als Geldleistung unmittelbar an Sie ausgezahlt. In manchen Fällen ist es dann sogar entbehrlich, Ihnen einen schriftlichen Bescheid zu erteilen. Die Zahlung gilt dann als Bewilligung!
Weitere Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie bei Ihrem Jobcenter bzw. bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Arnsberg bezieht sich ausschließlich auf die geplante Gemeinschaftsschule in Finnentrop, alle anderen dreizehn Gemeinschaftsschulen können wie geplant zum nächsten Schuljahr an den Start gehen. Dies betonte heute Schulministerin Sylvia Löhrmann. „Eine Prüfung hat bestätigt, dass die übrigen Gemeinschaftsschulen rechtskräftig genehmigt sind. Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer haben somit Klarheit. Die Schulen können ihren Unterricht planmäßig nach den Sommerferien beginnen“, erklärte Ministerin Löhrmann.
Insgesamt wurden vierzehn Gemeinschaftsschulen genehmigt: Ascheberg, Billerbeck, Blankenheim/Nettersheim, Bochum, Burbach, Finnentrop, Kalletal, Köln (Ferdinandstraße), Köln (Wuppertaler Straße), Langenberg, Lippetal, Morsbach, Neuenrade, Rheinberg. In zwei Fällen gibt es Klagen: In Blankenheim-Nettersheim wurde in einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Aachen die Errichtung der Sekundarstufe I bestätigt, im Hauptsacheverfahren wird noch über die in sechs Jahren anstehende Einrichtung der gymnasialen Oberstufe entschieden.
Mit der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Arnsberg zur Gemeinschaftsschule in Finnentrop liegen nun zwei widerstreitende Verwaltungsgerichtsentscheidungen vor. Die Landesregierung geht daher in die nächsthöhere Instanz, um beim Oberverwaltungsgericht Münster eine Klärung herbeizuführen. Die entscheidende Frage ist, ob §25 Schulgesetz Grundlage für den Modellversuch Gemeinschaftsschule sein kann, oder nicht.In der Frage eines Schulkonsenses begrüßt Ministerin Löhrmann die Gesprächsbereitschaft der CDU und erklärte: „Seit September letzten Jahres arbeiten in der Bildungskonferenz Vertreterinnen und Vertreter von 50 Verbänden, Institutionen und Parteien aus dem Schulleben sehr ernsthaft daran, wie das Schulsystem in Nordhrein-Westfalen weiter entwickelt werden kann. Ziel ist es auch, mit den Ende Mai vorliegenden Empfehlungen der Bildungskonferenz einen Schulkonsens für den parlamentarischen Raum vorzubereiten.“
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat jetzt in letzter Instanz gegen die Mutter eines schulpflichtigen Jungen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verhängt, weil deren Sohn ständig die Schule schwänzte. Das ist die gesetzlich mögliche Höchststrafe. Damit wurden die Urteile des Amtsgerichts Lampertheim und des Landgerichts Darmstadt bestätigt.
Die von ihrem Ehemann getrennt lebende Angeklagte hatte ihren minderjährigen schulpflichtigen Sohn im Zeitraum November 2008 bis Februar 2009 an insgesamt 37 einzelnen Tagen erneut nicht zur Schule geschickt. Der Sohn stand zu diesem Zeitpunkt auf dem Wissensstand eines Sonderschülers der 4. Klasse, obwohl er altersgemäß die 9. Klasse hätte besuchen müssen. Schon seit 2004 war es immer wieder dazu gekommen, dass er die meiste Zeit nicht in die Schule ging. Die Angeklagte war daraufhin zunächst zu Geldstrafen und im September 2008 zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, ohne dass dies zu einer Verhaltensänderung führte. In seinem Beschluss, mit dem die Revision der Angeklagten verworfen wurde, führt der zuständige 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts aus, dass sich die Angeklagte eines vorsätzlichen Vergehens nach § 182 des Hessischen Schulgesetzes schuldig gemacht habe. Die allgemeine Schulpflicht diene dem Schutz des Kindes in Bezug auf sein Recht auf Bildung und die Heranbildung zu einem verantwortlichen Staatsbürger. Dieser Schutz werde durch den staatlichen Erziehungsauftrag gewährleistet, konkret durch die allgemeine Schulpflicht, die das elterliche Erziehungsrecht in zulässiger Weise beschränke. Danach sei es die strafbewehrte Pflicht der Eltern, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder am Schulunterricht teilnehmen könnten. Versagten die Eltern ihrem Kind die Teilnahme am Unterricht, liege hierin ein aktiver Verstoß gegen die Schulpflicht. Im vorliegenden Fall sei die Verhängung der gesetzlich möglichen Höchststrafe gerechtfertigt, weil im Vorfeld mildere und zielorientiertere Maßnahmen zur Sicherstellung der Teilnahme am Schulunterricht – wie z. B. der teilweise Sorgerechtsentzug – versucht worden seien, aber nicht zum Erfolg geführt hätten.
Das Abkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) ist im März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. In Artikel 24 (Bildung) verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten unter anderem, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten. Die Umsetzung des Artikels 24 fällt in die Zuständigkeit der Länder. In NRW wurde dies im Landtag am 01. Dezember 2010 verabschiedet.
Was kommt jetzt
Inklusion heißt, die Vielfalt der Kinder mit ihren unterschiedlichsten Begabungen zu anzunehmen und den Fähigkeiten entsprechend zu fördern. Inklusion bedeutet mehr als behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler gemeinsam zu unterrichten. Eine große Aufgabe wird sein, die bestehenden Ängste und Befürchtungen von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern aufzunehmen und positiv umzusetzen.
Die Ankündigung des Ministeriums, dass Schulen die zum kommenden Schuljahr erstmalig gemeinsames Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder einrichten, einen Fortbildungstag in Anspruch nehmen können ist zu wenig. Wir verstehen die positive Absicht Inklusion zu fördern, jedoch darf man die Schulen die sich schon auf den Weg gemacht haben, dadurch nicht abhängen. Damit wir uns alle auf den Weg machen können, müssen neben dem „Guten Willen“ auch Stukturen geändert bzw neu geschaffen werden. Eltern müssen von Anfang an mitgenommen und Ängste ernstgenommen werden. Nur so kann der gesellschaftliche Auftrag gelingen.
Inklusion und Integration
Integration strebt die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in die bestehende Gesellschaft an während die Inklusion die Veränderung bestehender Strukturen und Auffassungen fordert, so dass die Unterschiedlichkeit der Menschen zur Normalität wird. Inklusion fängt bei jedem einzelnen an.
Mit dem einstimmigen Beschluss des Landtags von Dezember 2010 hat sich endlich auch NRW auf den Weg gemacht, die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Die alte Landesregierung hatte das Thema noch weitgehend verschleppt. Nun wird im Schulministerium an einem Inklusionsplan gearbeitet, der den Zeit- und Ressourcenrahmen für den Inklusionsprozess beschreiben wird. Denn neben der notwendigen schulgesetzlichen Anpassung geht es vor allem darum, ausreichend Personalstellen für die sonderpädagogische Förderung an den Regelschulen zur Verfügung zu stellen. Im ersten Schritt wurden schon im Nachtragshaushalt zusätzlich 188 Stellen für den Gemeinsamen Unterricht in der Sekundarstufe I geschaffen. Im Haushaltsplanentwurf für 2011 sind neben weiteren zusätzlichen Lehrerstellen auch 53 Stellen für die regionale Umsetzung des Inklusionsprozesses vorgesehen. Denn die Inklusion kann nur gelingen, wenn in den Bildungsregionen vor Ort sich alle Beteiligte der Aufgabe stellen. Für die Koordinierung dieses Prozesses werden die Stellen zur Verfügung gestellt, damit der Prozess auch dieses Jahr starten kann. Eine schulgesetzliche Anpassung braucht naturgemäß einige Zeit, einen Rechtsanspruch auf Gemeinsamen Unterricht gibt es demnach bislang noch nicht. Das widerspricht der UN-Konvention. Schulministerin Löhrmann hat deshalb die Bezirksregierungen aufgefordert, jedem Einzelfall nachzugehen, wo Eltern der Wunsch auf Gemeinsamen Unterricht nicht erfüllt wird und nach Lösungen zu suchen.
Auf dem Weg zur Inklusion – eine „Kultur des Behaltens“
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention legt Eckpunkte für ein inklusives Bildungssystem vor
Auch die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat die aktuellen Papiere der Kultusministerkonferenz (KMK) zur inklusiven Bildung kritisiert. In ihrer Pressemitteilung vom 31.03.11 anlässlich der Veröffentlichung der „Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems“ erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle: „Die Papiere spiegeln die verbindliche Richtungsentscheidung der UN-Behindertenrechtskonvention für ein inklusives Bildungssystem nicht wider“.
Unter dem Titel „Index für Inklusion- Lernen und Teilhabe in Schulen der Vielfalt entwickeln“ veröffentlichten Ines Boban und Andreas Hinz auf der Grundlage des „Index of Inclusion“ von Tony Booth und Mel Ainscow ihren übersetzten und für deutschsprachige Verhältnisse überarbeiteten Index.
Hier wird aufgezeigt wie Schüler, Eltern und Pädagogen ihre Schulwirklichkeit gemeinschaftlich verändert und neu gestaltet haben. Um aus der Einleitung zu zitieren: „Dieser nun von uns auf Deutsch vorgelegte Index für Inklusion stellt mit seinen ausgearbeiteten Materialien einen Fundus dar, aus dem Schulen schöpfen können, die sich als “Schule für alle Kinder”, integrative oder inklusive Schulen verstehen, wenn sie vor der verordneten oder selbst gestellten Aufgabe der Selbstevaluation stehen. So muss nicht jede Schule das Rad der Schulentwicklung wieder völlig neu erfinden. … der Index bietet eine Systematik, die dabei hilft, nächste – und zwar angemessen große oder kleine, verkraftbare, realistische -
Schritte in der Entwicklung zu gehen, zum Beispiel im nächsten Schuljahr.“
Siehe auch das von der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft herausgegebene Arbeitsbuch „Kommunaler Index für Inklusion“
Lesenswert: “Kein Sonderweg”
Dieser ZEIT-Artikel legt dar, dass Deutschland das Ziel bei der Abschaffung der Förderschulen verpasst hat und die deutsche Bildungspolitik sich einmal wieder international blamiert.
Aktion Menschen: Fördermöglichkeiten im Zeichen der Inklusion
Die Aktion Mensch startet ab 1. April 2011 mit neuen Fördermöglichkeiten, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aktiv unterstützen. Hierbei steht das Thema Inklusion im Mittelpunkt. Infos unter
Rund 22.620 Kinder und Jugendliche können auf Unterstütung aus dem Bildungspaket der Bundesregierung hoffen. Besonders die Kinder- und Jugendliche aus Familien mit Transferleistungen haben hier eine Chance. 10 Euro pro Monat ..haben oder nicht haben… für Vereinssport, Musikunterricht, Schulausflügen usw. Nicht viel, aber bessser als nichts. Aus diesem Grunde sollte man sich den Anspruch auf das Geld nicht entgehen lassen. Der Antrag muss bis spätestens Ende April beim Jobcenter Duisburg gestellt werden. Bewilligungen gibt es dann Rückwirkend bis Januar 2011.
Bei Eltern von Kindern die ihr Schulessen selbst zahlen müssen, steigt der Betrag auf mindestens 108 Euro für die Monate Januar bis März.
Mathias Albert, Hochschulprofessor an der Universität Bielefeld und Mitverfasser der 16. Shell-Jugendstudie, hat sich am Mittwoch vor dem Familienausschuss für massive Investitionen in die frühkindliche und vorschulische Bildung ausgesprochen. Nur so könne verhindert werden, dass größere Teile der zukünftigen Jugend in Deutschland gesellschaftlich weiter abgehängt werden.
In diesem Zusammenhang müsse auch die Kostenpflichtigkeit solcher Angebote hinterfragt werden. Es sei befremdlich, dass dieses Thema etwa im Vergleich zu Studiengebühren eine völlig untergeordnete Rolle in der politischen Diskussion spiele. Kinder aus den untersten Schichten der Bevölkerung, die bereits in jungen Jahren nicht an das Bildungssystem herangeführt würden, müssten sich später keine Gedanken mehr über Studiengebühren machen, da sie für ein Studium nicht über die nötige Qualifizierung verfügten.
Der Familienausschuss ließ sich von Albert über grundlegende Ergebnisse der 16. Shell-Jugendstudie “Jugend 2010″ informieren und befragte ihn nach konkreten Empfehlungen für die Politik. Der Wissenschaftler hatte zunächst Erfreuliches zu berichten: So sehen 59 Prozent der deutschen Jugendlichen zwischen zwölf und 25 Jahren zuversichtlich in die Zukunft. Dies sei angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2010 ein durchaus überraschendes Ergebnis der Studie, die im vergangenen Jahr angefertigt wurde. Albert warnte zugleich, dass sich dies in den sozial schwachen Bevölkerungsschichten ganz anders darstelle. Während fast drei Viertel aller Jugendlichen zufrieden mit ihrem Leben seien, treffe dies für Jugendliche aus sozial schwierigen Verhältnissen nur zu 40 Prozent zu. Überhaupt verfüge die Jugend in Deutschland unabhängig von ihrer Herkunft über eine sehr realistische Einschätzung ihrer Lebensverhältnisse.
Insgesamt sehen sich deutsche Jugendliche nach Alberts Aussagen einem erhöhten Bildungsdruck ausgesetzt. Sie würden deutlich mehr Zeit für Schule und Ausbildung aufbringen müssen als ihre Eltern und Großeltern. Gleichzeitig steige aber auch die Ungewissheit unter den Jugendlichen, ob sich dies auch in einer entsprechenden beruflichen Karriere niederschlagen wird. Auch hier seien massive Unterschiede zwischen den sozialen Schichten zu beobachten. Durchgängig hingegen sehen die Jugendlichen der Studie zufolge die Familie als wichtigen Bezugspunkt an. Rund 76 Prozent der Jugendliche gaben an, dass man eine Familie braucht, um wirklich glücklich leben zu können. Das beziehe sich, so fügte Albert an, nicht nur auf die Gründung einer eigenen Familie, sondern auch auf die Herkunftsfamilie. Wieder zugenommen habe auch der Wunsch nach eigenen Kindern. Insgesamt 69 Prozent der Jugendlichen – 73 Prozent der jungen Frauen und 65 Prozent der jungen Männern –hätten einen Nachwuchswunsch artikuliert.
Mit Interesse wurde von den Abgeordneten registriert, dass die Verfasser der Shell-Jugendstudie einen leichten Anstieg des politischen Interesses bei den Jugendlichen festgestellt haben. So hätten 2010 rund 37 Prozent politisches Interesse bekundet, 2006 seien es nur 35 Prozent gewesen. Bemerkenswert sei, dass dieser Wert vor allem bei den Zwölf- bis 17-Jährigen gestiegen sei. Bei den 18- bis 25-Jährigen sei keine Veränderung zu beobachten gewesen. Mathias Albert warnte jedoch davor, dies schon jetzt als eine Re-Politisierung der nachwachsenden Generation zu bewerten. Nach wie vor empfände eine Mehrheit der Jugendlichen eine eher ablehnende Haltung gegenüber dem etablierten Politikbetrieb in den Parteien.