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Blog der Stadtschulpflegschaft Duisburg - Die Elternvertretung in der Stadt Duisburg

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7. Februar 2011

Werden Schulleiter durch die Bezirksregierung unter Druck gesetzt?

Pressemitteilung der  LandesschülerInnenvertretung Nordrhein-Westfalen
Die LandesschülerInnenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) fordert von der Landesregierung Aufklärung: Werden Schulleiter von den Bezirksregierungen unter Druck gesetzt, weil sie der Bundeswehr einen Auftritt in der Schule abgelehnt haben? Alle Fraktionen des Landtags und der Schulausschuss wurden von den Schülerinnen und Schülern gebeten, eine entsprechende Kleine Anfrage an die Landesregierung zu richten. Robin Cramer vom Landesvorstand: “Es kann nicht sein, dass die Bundeswehr ihre Veranstaltungen gegen den Willen der Schulen durchführen kann, weil die Schulleiter durch die Bezirksregierungen dazu genötigt werden!”

Die LandesschülerInnenvertretung kritisiert schon seit langem die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung und der Bundeswehr, da der Bundeswehr durch diese das exklusive Recht eingeräumt wird, Lehrerinnen und Lehrer in sicherheitspolitischen Fragen auszubilden und Schülerinnen und Schüler über militärische Sicherheitspolitik aufzuklären. Diese Vereinbarung stellt nach Meinung der LSV das verfassungsmäßige Gebot der Neutralität des Unterrichts auf den Kopf.

Kontakt:
Robin Cramer
0170 3853468
mail@robincramer.de

4. Februar 2011

Schulaufsicht des Landes verbietet Schulen vor Ort Beschäftigung zusätzlicher Reinigungskräfte zur Instandhaltung sanitärer Anlagen – Wie sollen Schulen Hygiene sicherstellen und Vandalismusschäden verhindern?

Anfrage im Landtag von Ralf Witzel -FDP-
Immer häufiger mehren sich Berichte über miserable und beklagenswerte Zustände der sani-tären Anlagen in unseren nordrhein-westfälischen Schulen. Das Problem ist altbekannt: Un-beaufsichtigte Schultoiletten sind häufig Orte des Frustabbaus und des Rauschmittelkon-sums. Mutwillige Beschädigungen sind an der Tagesordnung, indem beispielsweise Toiletten gezielt mit Papier verstopft, Wände mit Farbschmierereien besudelt oder Wasserhähne auf-gedreht zurückgelassen und so mutwillig Überschwemmungen angerichtet werden. Für viele Schüler werden die sanitären Anlagen bei solchen Zuständen zu einem im Schulalltag not-wendigen, aber unangenehmen Aufenthaltsort.

Insbesondere immer mehr weiterführende Schulen mit älteren Schülern sehen sich daher gezwungen, für die Betreuung ihrer sanitären Anlagen während des laufenden Schulbetriebs zur Kontrolle und Sauberhaltung eigene Toilettenfrauen einzustellen. Entsprechende Bei-spiele sind von Schulen in den Städten Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Mülheim, Oberhausen oder Witten bekannt. Nur durch die eigens für diese Aufgabe eingestellten Aufsichts- und Instandhaltungspersonen ist es dort möglich, die schulischen Toilettenanlagen vor etwaigen Vandalismusattacken zu bewahren.

Die Erfahrung mit diesen eingesetzten Toilettenfrauen sind durchweg positiv. Dort, wo eine zusätzliche Aufsichtsperson die sanitären Anlagen tagsüber permanent im Blick behält, sinkt die Zahl von Zerstörungen und verwendungszweckwidrigem Gebrauch erheblich. Auch kiffende Schüler werden so aus den Schultoiletten verbannt, wie beispielsweise der Schulleiter des Oberhausener Bertha-von-Suttner-Gymnasiums zu berichten weiß.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass sich durch den Einsatz der Toilettenfrauen außerdem die hygienischen Zustände der sanitären Anlagen deutlich verbessert ha-ben. Waren früher verschmutzte und verstopfte Toiletten und Waschbecken an der Tagesordnung, sorgen die Aufsichtspersonen an den betreffenden Standorten nun dafür, dass die sanitären Anlagen saubergehalten werden und stets Toilettenpapier und Papierhandtücher vorhanden sind.

Dass diese Bewirtschaftungsmodelle an vielen Schulorten mittlerweile gängige Praxis sind, zeigt laut Medienberichten exemplarisch auch der Aufruf von mehreren Schulen der Stadt Essen, die händeringend eine Ein-Euro-Kraft für den Job als Toilettenfrau suchen (WAZ vom 4. bzw. 5. Oktober 2010). Die Brisanz des Themas wird ferner durch eine Initiative des Es-sener Schulverwaltungsamtes unterstrichen. Dieses hatte alle Essener Schulen im vergangenen Herbst angeschrieben und sich danach erkundigt, was die Schulen im einzelnen unternehmen, um die Schultoiletten vor mutwilliger Zerstörung und Verschmutzung zu schützen.

Viele Schulen verfahren seitdem nach dem Prinzip „Not macht erfinderisch“. Denn den Kommunen, die eigentlich für die Sauberkeit und daher auch die Reinigung der Toilettenanlagen zuständig sind, fehlt oftmals das Geld, um die zusätzlich notwendigen Reinigungskräfte zu finanzieren. An manchen Schulen haben sich daher Eltern zusammengeschlossen und tragen teilweise gemeinsam mit dem Förderverein der jeweiligen Schule die Kosten für die Zusatzleistungen der Toilettenfrau. In einigen Schulen ist es Praxis, dass für die Toilettenbe-nutzung im Gegenzug ein kleiner Cent-Betrag von den Schülern für jede Nutzung zu entrich-ten ist, welcher dann wiederum der Elterninitiative oder dem Förderverein zur Finanzierung dieser Dienstleistungen zufließt. Andere Schulen wiederum bitten die Eltern mit einem kleineren Gesamtbetrag pro Jahr zur Kasse, so auch zuletzt an einem Oberhausener Gymnasium.
Die Bezirksregierung hat nun den Schulen der Stadt Oberhausen verboten, die bisherige Praxis fortzuführen, da die Erhebung von Pflichtabgaben von den Schülern oder Eltern für die Toilettenbenutzung unzulässig sei. In einem Brief an die Oberhausener Schulen verfügt die Bezirksregierung: „Die Erhebung von Pflichtabgaben der Schüler bzw. deren Eltern für die Toilettenbenutzung ist unzulässig.“ Darauf ist teilweise mit einer Befreiungsmöglichkeit von der Zahlung auf der Schulseite reagiert worden. Prinzipiell solle demnach jeder Schüler den durchschnittlichen Reinigungsbeitrag von 15 Euro pro Jahr entrichten. Wer dies aber nicht kann oder nicht möchte, kann eine Erklärung abgeben, auf deren Basis er freigestellt wird.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Wie verbreitet ist nach Erkenntnissen der Landesregierung an nordrhein-westfälischen Schulen die Beschäftigung von Toilettenfrauen auf Veranlassung der betreffenden Schule zusätzlich zum regulären Reinigungspersonal der jeweiligen Schulträger?

2. Wie bewertet die Landesregierung politisch wie rechtlich die zusätzliche Verpflichtung von Reinigungspersonal für die sanitären Anlagen durch die jeweiligen Schulen, das über die reguläre Bereitstellung von Reinigungskräften seitens des Schulträgers hinausgeht?

3. Aus welchen einzelnen inhaltlichen Erwägungen heraus hat das Land wie im dargestellten Praxisbeispiel der Bezirksregierung Düsseldorf gegenüber den Schulen der Stadt Oberhausen die Erhebung eines Reinigungsbeitrags untersagt, selbst wenn dessen Ein-führung der ausdrückliche Wille der Schulkonferenz gewesen ist?

4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung (beispielsweise durch Anzeigen von Schulen oder Erhebungen der Schulträger) zu Art, Anzahl, Umfang und Schadenshöhe mutwilliger Zerstörungshandlungen bzw. Vandalismusschäden an nordrhein-westfälischen Schulgebäuden vor?

2. Februar 2011

Rund 4500 Referendarinnen und Referendare traten am Dienstag ihren Dienst an

Rund 4.500 Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudien­gänge der Universitäten beginnen heute ihr Referendariat in den Studienseminaren des Landes und den zugeordneten Ausbildungs­schulen. Das so genannte Referendariat – der Vorbereitungsdienst für ein Lehramt – ist der letzte Abschnitt der Lehramtsausbildung.

Stellvertretend für alle neuen Referandarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen besuchte Schulministerin Sylvia Löhrmann heute die Vereidigung von rund 400 angehenden Lehrkräften im Studien­seminar Solingen: “Ich freue mich sehr, dass wir allen Bewerberinnen und Bewerbern für den Vorbereitungsdienst zum aktuellen Einstellungs­termin ein Ausbildungsangebot machen konnten. Ein Zulassungsver­fahren wie im Sommer des vergangenen Jahres war nicht erforderlich: Die neue Landesregierung hat für Ausbildungsplätze in ausreichender Zahl gesorgt.”

Die Ausbildungskapazitäten sind für 2011 noch einmal deutlich ausge­weitet worden. Statt 7.900 wie im vergangenen Jahr können in diesem Jahr bis zu 9.000 angehende Lehrkräfte ihren Vorbereitungsdienst auf­nehmen. Insofern stehen auch für den zusätzlichen Einstellungstermin in der zweiten Jahreshälfte noch freie Ausbildungsplätze zur Verfügung. In Nordrhein-Westfalen absolvieren derzeit mehr als 16.000 junge Lehrerinnen und Lehrer den Vorbereitungsdienst.

Schulministerin Löhrmann: “Diese angehenden Lehrerinnen und Lehrer werden nach Abschluss ihrer Ausbildung dazu beitragen, dass der Generationswechsel in den Schulen gelingt. Die Landesregierung hat entschieden, die durch den Rückgang der Schülerzahlen bis zum Jahr 2015 entstehenden demographischen Effekte zu nutzen und die ent­sprechenden Ressourcen im System Schule zu belassen. Damit leistet die Landesregierung einen wesentlichen Beitrag zu auch künftig hohen Einstellungszahlen und guten Beschäftigungschancen für angehende Lehrkräfte. Der Lehrerberuf in Nordrhein-Westfalen hat Zukunft.”

Den Referendarinnen und Referendaren gratulierte die Ministerin zu ihrer Berufswahl: “Sie haben sich für einen der herausforderndsten, aber auch schönsten Berufe entschieden – Kinder und Jugendliche in der zentralen Phase ihres Lebens zu begleiten, zu bilden und zu unter­stützen.”

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Telefon 0211 5867-3505 oder -3506.

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