31. Oktober 2010
Fünfmal inklusive Bildung fordert Bildungsjournalistin Brigitte Schumann in ihrem offenen Brief an die EKD-Synode im November 2010. Ihre fünf Thesen greifen das Schwerpunktthema der Synode vom 7.-10. November in Hannover auf: “‘Niemand darf verloren gehen!’ – Zur Bedeutung der Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit.”
Brigitte Schumann:
Offener Brief an die EKD-Synode
“Niemand darf verloren gehen!”
Die EKD-Synode 2010 hat ihr diesjähriges Schwerpunktthema der Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit unter die Losung “Niemand darf verloren gehen” gestellt.
Ich gehe davon aus, dass die EKD-Synode mit der Forderung “Niemand darf verloren gehen” ihren Anspruch und Maßstab für die Qualität von Bildung in unserer Gesellschaft ausspricht. Damit macht sie es sich zur Aufgabe, die Strukturen und die Lernkultur des deutschen Schulsystems sowie das bildungspolitische Selbstverständnis von Politik und Gesellschaft in unserem Land kritisch und grundsätzlich zu hinterfragen.
Dass niemand verloren gehen darf, ist eine radikale Forderung. Sie ist auch in der radikalen Vorstellung des Menschenrechts auf Bildung enthalten. Das Menschenrecht auf Bildung kennt keine individuellen Vorleistungen oder Ausnahmen. Es ist nur an eine einzige Bedingung geknüpft: das Menschsein.
Heute finden wir in Deutschland deutliche Diskrepanzen zwischen dem Menschenrecht auf Bildung und seiner realen Umsetzung. Meine nachfolgenden Thesen sind eine Aufforderung an die EKD-Synode, dem Menschenrecht auf Bildung in Deutschland gesellschaftliche und politische Geltung zu verschaffen.
1. Das Recht auf inklusive Bildung gilt für alle
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert explizit die Anerkennung und Realisierung des allgemeinen Menschenrechts auf inklusive Bildung auch für die Gruppe der Menschen mit Behinderungen.
Dieses Recht darf keinem Kind vorenthalten oder abhängig gemacht werden von Elternhaus und Einkommen, von sozialer, kultureller und ethnischer Herkunft, von Begabung und Leistungsvermögen, von Behinderung oder Nichtbehinderung.
2. Das Recht auf inklusive Bildung ist vorteilhaft für alle
Internationale Erfahrungen und die empirische Bildungsforschung belegen: Gemeinsames Lernen fördert die kognitive, emotionale und soziale Entwicklung des Menschen. “Learning to live with each other” hat die UNESCO 1999 zum wichtigsten Lernziel des 21. Jahrhunderts erklärt.
Unseren Kindern dürfen diese Lerngelegenheiten nicht länger verweigert werden. Vielfalt und Unterschiedlichkeit im gemeinsamen und individualisierten Lernen ist lernförderlich für alle und ermöglicht individuelle Lernerfolge auf hohem Niveau.
3. Das Recht auf inklusive Bildung ist Fundament für eine gerechte Gesellschaft
Unser Schulsystem ist von Barrieren geprägt: Kinder mit Behinderungen werden von Kindern ohne Behinderungen getrennt. Schülerinnen und Schülern werden früh auf unterschiedliche Schulformen mit ungleichwertigen Bildungsgängen verteilt. So entsteht soziale Trennung und soziale Ungleichheit wird verschärft.
Eine gerechte Gesellschaft, die die Menschenrechte achtet, ist auf die Struktur und die Lernkultur einer SCHULE FÜR ALLE angewiesen.
4. Das Recht auf inklusive Bildung schließt das Recht auf hochwertige Förderung ein
Menschen mit Behinderungen haben ein individuell einklagbares Recht auf inklusive Bildung. Zwangszuweisungen zur Sonderschule/Förderschule darf es ab sofort nicht mehr geben. An die Stelle des Sonderschulsystems müssen inklusive Schulen mit qualitativ hochwertigen Förderstandards treten.
Präventive und schulzeitbegleitende Förderung für die am stärksten gefährdeten, benachteiligten und behinderten Kinder ist unabdingbare Voraussetzung. Ebenso die entsprechende Ausstattung der Schulen und die Unterstützung des pädagogischen Personals.
5. Das Recht auf inklusive Bildung und ein gespaltenes Schulsystem widersprechen sich
Als Kompromiss in der bildungspolitischen Diskussion zeichnet sich ein zweigliedriges Schulsystem ab, bestehend aus dem Gymnasium und einer zweiten Schulform, die alle anderen bestehenden Schulformen zusammenfasst. Die Politik bedient damit das Interesse von Menschen aus der Mittel- und Oberschicht am Erhalt des Gymnasiums: Bildungsprivilegien sollen weiterhin garantiert werden und der erwünschte Abstand zu den Kindern der Unterschicht und des Prekariats soll eingehalten werden.
Wer damit seinen Schulfrieden machen will, opfert das universale Menschenrecht auf inklusive Bildung und etabliert das Recht auf Gymnasium als deutsches Sonderrecht.
Wunsch an die Synode: Ein Zeichen setzen
Ich wünsche mir einen Beschluss von der Synode, der ein Signal setzt für eine mutige, aufgeklärte, menschenrechtliche Bildungsreform und vielleicht sogar für eine Menschenrechtsbewegung in Deutschland. Im besten protestantischen Sinne.

Dr. Brigitte Schumann war 16 Jahre Gymnasiallehrerin für Deutsch und Geschichte in Nordrhein-Westfalen und engagierte sich viele Jahre politisch als Stadtverordnete und Abgeordnete im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sie ist heute als freie Bildungsjournalistin in Essen tätig. Ihr Schwerpunkt sind bildungs- und kulturpolitische Themen.
Sie ist Autorin des Buchs “’Ich schäme mich ja so!’ Die Sonderschule für Lernbehinderte als Schonraumfalle” (2007 – mehr).
Weiterlesen
- Das dreigliedrige Schulsystem – Was aus Humboldts revolutionären Plänen wurde
Brigitte Schumann über Humboldts Pläne und was daraus wurde – mehr
- Demokratisierung der Bildung und evangelischer Bildungsbegriff
Peter Steinacker, ehemaliger Kirchenpräsident der EKHN, über: Demokratische Bildung und das dahinter stehende Menschenbild, Gottesebenbildlichkeit und die Verpflichtung zu Bildungsarbeit als Gottes Gebot – mehr
- Bildungsgerechtigkeit: Jesus und die Kinder
Dr. Jürgen Frank über Jesu Paradigmenwechsel … – mehr
- rpi-Wiki: Bildungsgerechtigkeit
Lesetipps zum Thema der EKD-Synode 2010 – mehr
- “Dummheit regiert, wenn Bildung krepiert!”
Barbara Pühl über Martin Luthers Schrift “An die Ratsherren aller Stände deutschen Landes, dass sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen” (1524) – mehr
Denkschrift für Einsteiger: Orientierungshilfe Kirche und Bildung
“Wer, was warum?” Fragen und Antworten zur Orientierungshilfe – mehr
29. Oktober 2010
Seit knapp zwei Jahren gibt es in der Schullandschaft den neuen Begriff „Inklusion“. Dieser besagt, dass die zurzeit bestehenden Förderschulen bis zum Jahre 2014 aufgelöst werden und die Schüler mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten in die zuständigen Grundschulen eingeschult werden sollen.
Um dafür gerüstet zu sein, bereitet sich das Kollegium der Katholischen Grundschule (KGS) Don Bosco in Walsum auf diese Aufgabe vor. Nicht nur das Lehrerkollegium, sondern auch die Mitarbeiter des „Offenen Ganztags“ nehmen ab 28. Oktober an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen und ganztägigen Konferenzen teil. Diese werden mit der Caritas, dem Anbieter der Offenen Ganztagsbetreuung und Kooperationspartnern der Schule an der KGS Don Bosco vorbereitet, organisiert und durchgeführt. Zunächst finden Hospitationen in Fördereinrichtungen wie der Christy-Brown-Schule, der Rheinischen Schule für Körperbehinderte in Neumühl und Einrichtungen des Caritasverbandes Duisburg e. V. statt.
Bisherige Resonanz durchweg positiv
Nach einigen Tagen werden dann die ersten Erfahrungen der Lehr- und Betreuungskräfte in den
Mitwirkungsorganen der KGS Don Bosco besprochen. Wie von der Schulleitung zu erfahren ist, sei
„die bisherige Resonanz auf die derzeitigen Bestrebungen und Fortbildungsmaßnahmen seitens der
Lehrer, Eltern und der Betreuungskräfte äußerst positiv“. Ziel ist es, in Gesprächen zwischen Eltern und den lehrenden wie auch betreuenden Personal einen Konsens über den zukünftigen Förderschwerpunkt der Katholischen Grundschule Don Bosco herzustellen.
27. Oktober 2010
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:
Zur heute von IT.NRW vorgelegten Schülerprognose erklärt Schulministerin Sylvia Löhrmann: “Die Prognose macht eindrucksvoll deutlich, dass wir auf die zurückgehenden Schülerzahlen bereits heute reagieren müssen. In den kommenden zehn Jahren haben zum Beispiel die Kreise Coesfeld, Höxter, Heinsberg und der Hochsauerlandkreis ein Viertel weniger Schülerinnen und Schüler als heute. Damit dürfen wir sie nicht allein lassen und müssen sie dabei unterstützen, ein umfassendes und vielseitiges Schulangebot vor Ort aufrecht erhalten zu können. Mit der Gemeinschaftsschule bieten wir eine Antwort. Es geht darum, unsere Kommunen zukunftsfest und für Familien und die Wirtschaft gleichermaßen attraktiv zu machen.”
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Telefon 0211 5867 3505 oder -3506.
Mehr aus dem Ministerium:
26. Oktober 2010
Die NRW-Landesregierung beabsichtigt, ab 1.2.2011 die Pauschalen für die Förderung von Kindern im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschulen von 615 auf 700 Euro, bzw. für Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf von 1.230 auf 1.400 Euro zu erhöhen. Damit wird eine erste Erhöhung seit dem Jahr 2003 vorgenommen. 28.7 Mio. Euro sollen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Diese Erhöhung dürfte von den Trägern und vor allem auch den Mitarbeiterinnen in den Angeboten begrüßt werden. Sie ist jedoch überfällig und noch nicht ausreichend, um zu qualitativen Verbesserungen zu gelangen.
Die im Rahmen des Nachtragshaushaltes vorgesehen Erhöhung um 14,6 % gleich eigentlich nur die seit dem Jahr 2003 eingetretenen Tarifsteigerungen aus.
Es steht immer noch eine um etwa 25 % notwendige Erhöhung aus, zumal bei der Berechung der Pauschale ein fataler Fehler begangen wurde. Als Referenzwert für die Bemessung wurde anstelle des durchschnittlichen Bruttogehaltes einer Lehrerstelle der Nettobetrag zugrunde gelegt. Diese Fehler wurde im Rahmen der Beratungen durch das “damals” zuständige Ministerium während der rot-grünen Landesregierung eingeräumt, jedoch bisher nicht korrigiert. Da jedoch die Träger für die Mitarbeiterinnen in der OGS den Arbeitgeberanteil zu tragen haben, ist es nach wie vor unverständlich, wieso dieser Aufwand nicht auch bei der Bemessung der Pauschale berücksichtigt wird.
Es ist zu begrüßen, dass die Landesregierung beabsichtigt, 28,7 Mio. zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Für eine nachhaltige Verbesserung der Offenen Ganztagsschule müssten jedoch weitere Anstrengungen erfolgen, damit mehr Mitarbeiterinnen besser vergütet tätig sind und damit verlässlichere Kontaktmöglichkeiten für die Kinder in den Angeboten geschaffen werden können.
25. Oktober 2010
Die Schulanfänger, die 2011 schulpflichtig werden, müssen am 26. Oktober, 10 bis 17 Uhr, oder am 27. Oktober, 10 bis 14 Uhr, an den Duisburger Grundschulen angemeldet werden. Schulpflichtig werden die Kinder, die bis zum 30. September 2011 das sechste Lebensjahr vollenden.
Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder werden vom Schulamt benachrichtigt. Kinder, die nach dem oben genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag ebenfalls am 26. und 27. Oktober 2010 an den Grundschulen angemeldet werden.
Dabei ist das Familienbuch oder ein anderer amtlicher Geburtesnachweis des Kindes vorzulegen. Alle Kinder, die eingeschult werden, sollten bei der Anmeldung in der Schule dabei sein.
24. Oktober 2010

Jetzt bewerben und gewinnen!
BAUHAUS wird 50 und möchte zur Feier seines Geburtstages Schulrenovierungen fördern – mit tollen Produkten für Werkstatt, Haus und Garten. Diese könnt ihr jetzt gewinnen, um damit eure Schule zu verschönern. Wie’s geht? Das lest ihr hier:
Eure Idee
Eure Klasse oder Arbeitsgruppe überlegt sich, wie ihr eure Schule schöner machen könnt – ob Klassenzimmer, Aula, Sporthalle oder Pausenhof. Bindet eure Eltern und Lehrer mit ein und macht mit! Falls ihr gewinnt, unterstützt BAUHAUS euer Vorhaben mit dem notwendigen Material im Wert von bis zu 5.000 Euro.

- Von der ersten Planung…

- …zur Detailplanung…

- …bis zur Umsetzung.

Werdet kreativ!
Je ungewöhnlicher und kreativer eure Idee ist, desto höher steigen eure Gewinnchancen. Ob durch euer Vorhaben eine sichtbare Verschönerung erreicht wird und wie viel Mühe ihr euch bei den Bewerbungsunterlagen gegeben habt, spielt ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Bewertung eurer Bewerbung.
Engagiert euch gemeinsam!
Was leistet ihr selbst bei der Umsetzung eurer Idee und wer unterstützt euch tatkräftig? Konntet ihr Mitschüler, Eltern und Lehrer für die Umsetzung begeistern und gewinnen? Gemeinsames Engagement ist ein starkes Argument!
Tut etwas für eure Gemeinschaft!
Wichtig ist, ob die geplante Verschönerung möglichst vielen Schülern eurer Schule etwas nützt und ob die vorgeschlagene Maßnahme auch wirklich notwendig ist. Eine Beschreibung, welche die Jetzt-Situation mit eurer Idee vergleicht, ist für die Jury bei der Bewertung hilfreich.
Was außerdem wichtig ist:
Die Jury interessiert es auch, wann und in welchem Zeitraum eure Idee realisiert werden würde und wie euer Konzept im Hinblick auf euer Alter einzustufen ist.

Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen könnt ihr als Klasse oder Arbeitsgruppe einer Schule. Teilnahmeberechtigt sind alle staatlichen oder staatlich anerkannten Schulen, die die Schulpfl icht erfüllen. Also z.B. Grundschulen, Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen, Gymnasien oder Berufsschulen. Bewerbun gen können auch von euren Lehrern oder Eltern eingereicht werden. Jede Schule kann maximal ein Renovierungspaket gewinnen.
Wo könnt ihr euch bewerben?
Eure gemeinsame Bewerbung reicht ihr einfach online ein (Link weiter oben). Auf der Website findet ihr alle notwendigen Informationen und die ausführlichen Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme ist ausschließlich online möglich.
Bis wann müsst ihr euch bewerben?
Aus den ersten 500 guten Bewerbungen werden 50 Gewinner ausgewählt. Unter allen folgenden Bewerbungen wird über weitere 50 Gewinner entschieden. Je früher ihr euch bewerbt, desto größer sind somit eure Chancen. Bewerbungsschluss ist der 5.11.2010.
Wer entscheidet?
BAUHAUS, Elternbeiräte und Vertreter aus der Wirtschaft werden die Auswahl der Gewinner vornehmen. Was müsst ihr sonst noch beachten? Die Aktion ist ein Gemeinschaftsprojekt zwischen Schülern, Eltern, Lehrern – und BAUHAUS als Sachsponsor. BAUHAUS leistet keine Montage. Das Vorhaben muss bis zum 31.03.2011 umgesetzt sein.
22. Oktober 2010
Sehr geehrte Damen und Herren der Schulleitung,
wir möchten Sie bitten, nachstehende Nachricht an Ihre Pflegschaft bzw. interessierte Eltern weiterzuleiten.
Liebe Eltern,
wie Sie Wissen, gibt es die Entsscheidungsmöglichkeit zur Rückkehr nach G 8 der Gymnasien in NRW. Ungeachtet der Diskussion möchten wir uns ein Meinungsbild machen, wie Sie die Situation in Duisburg einschätzen. Wir möchten Sie daher bitten an unserer Online-Umfrage teilzunehmen. Die Umfrage läuft über unseren Twitterdienst http://twitter.com/schuleduisburg . Sie können auch direkt zur Umfrage gehen http://twtpoll.com/ol2qna . Die Umfrage läuft 6 Tage.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme und einen schönen Schulbeginn nach den Herbstferien.
7. Oktober 2010
Pressemitteilung des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS)
Gestern stellte die Wissenschaftsministerin Schulze die aktuellen Studierendenzahlen für dieses Wintersemester in NRW vor. Die Ergebnisse sind wenig überraschend, denn es wird einmal mehr gezeigt, dass Studiengebühren selektiv wirken. Umso überraschender aber, dass dieser Selektion nicht ein Ende bereitet werden soll, sondern die Fraktionen sich gegeneinander ausspielen.
„Die Minderheitsregierung muß ihren Wahlversprechen Taten folgen lassen!“, erklärt Christina Schrandt, Sprecherin des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS). „Um das Ziel der Gebührenfreiheit in NRW umzusetzen, müssen SPD und Grüne auf die Linke zugehen, sowie die Linke auf rot-grün zukommen muß“, so Schrandt weiter.
„Es ist bedauerlich, wie mit der Zukunft junger Menschen gespielt wird, während es anscheinend für die Fraktionen wichtiger ist, Machtkämpfe gegeneinander auszutragen“, empört sich Alexander lang, ebenfalls Sprecher des ABS. „Die Abschaffung der Campusmaut wird nur zusammen klappen und genau das müssen die rot-grüne Minderheitsregierung und die Linke jetzt angehen!“, so Lang abschließend.
Am 8. Oktober – der Tag an dem der Zeitplan für die Abschaffung der Studiengebühren in Düsseldorf festgeschnürt werden soll – wird sich zeigen, ob eine schnellstmögliche Abschaffung der Studiengebühren von Seiten der Minderheitsregierung gewünscht ist. Das ABS erwartet diesen Tag mit Spannung!
Sie erreichen die GeschäftsführerInnen Christina Schrandt 0163 – 759 084 2 und Alexander Lang 0163 – 759 084 1 oder per Mail unter abs@studis.de
1. Oktober 2010
Ist es nur ein Papyrussieg für die vier Grundschulen, die nicht von der der Schließung jetzt betroffen sind? Am Donnerstag, den 30.09.10 beschloss der Schulausschuss als politischer Fachausschuss, dass „nur“ die Grundschule –Werthauserstraße in Rheinhausen und GGS Marktplatz in Homberg geschlossen werden. Die Grundschulen Dislichstraße,Koopmannstr., Schulz-Knaudt-Str. und Wrangelstraße bleiben so die Mehrheit im Ausschuss erstmal von den Schließungspänen verschont. Dies muss allerdings noch in der Ratsitzung am 04.10.10 bestätigt werden.
Das Damosklesschwert der Schließung ist aber noch nicht vorrüber, wenn nicht eine Mindestzahl an Anmeldungen für das nächste Erste Schuljahr eingeht.
Info:
§ 6 Abs. 4 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG
(4) In der Grundschule und in der Hauptschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 24. Es gilt die Bandbreite 18 bis 30. Die Werte zur Klassenbildung gelten für eingerichtete Gruppen entsprechend. In der Grundschule kann eine Unterschreitung der Bandbreite bis auf den Mindestwert von 15 von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zugelassen werden, wenn der Weg zu einer anderen Grundschule der gewählten Schulart den Schülerinnen und Schülern nicht zugemutet werden kann.
Im praktischen heißt das, dass sich eine Schule, die diesen Wert unterschreit, sich selber auflöst da keine Eingangsklassen mehr gebildet werden können und so keine Kinder mehr für die nachfolgenden Schuljahre zur verfügung stehen.
Bericht der NRZ