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Blog der Stadtschulpflegschaft Duisburg - Die Elternvertretung in der Stadt Duisburg

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29. September 2010

Städtetag NRW unterstützt Absicht der Landesregierung zur Schulentwicklung

Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat die Absicht der Landesregierung begrüßt, einen fraktionsübergreifenden Konsens in der Schulpolitik herbeizuführen. “Ein sogenannter Schulfrieden kann Kindern und Jugendlichen stabile und verlässliche Schulstrukturen bieten und die Schule vor ständigen Veränderungen bewahren. Es ist wichtig, dass die Landesregierung alle relevanten Akteure beteiligen will, um eine gemeinsame Grundlinie in der Schulpolitik zu erreichen”, sagte der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Peter Jung aus Wuppertal, nach einer Sitzung des Vorstandes heute in Köln. Ein Schulkonsens, wie er beispielsweise in Bremen für die Dauer von zehn Jahren zustande gekommen ist, bleibe aber ein ambitioniertes Vorhaben.

Mit dem “Schulpolitischen Sofortprogramm” der neuen Landesregierung werden aus Sicht der Städte die richtigen Weichen gestellt, um die kommunalen Handlungsspielräume bei der örtlichen Schulorganisation zu erweitern. Hier werden Forderungen des Städtetages NRW aufgegriffen, zum Beispiel durch den Gesetzentwurf, der es den Kommunen freistellt, wieder Grundschulbezirke zu bilden. “Die Städte können damit als Schulträger beispielsweise die demografische Entwicklung und das veränderte Schulwahlverhalten der Eltern sinnvoll berücksichtigen. Allerdings sollten auch die Möglichkeiten, flexible Schulverbünde zu bilden, im Schulgesetz bald erweitert werden”, so Jung.

Die Städte haben ein starkes Interesse daran, dass die UN-Behindertenrechtskonvention bestmöglich umgesetzt wird. Der Städtetag NRW erwartet, dass der vom Land vorgesehene sogenannte Inklusionsplan die erforderlichen pädagogischen Grundlagen vorsieht, mit den notwendigen Personal- und Finanzmitteln ausgestattet wird und die Kommunen als Schul-, Jugend- und Sozialhilfeträger an der Entwicklung des Plans beteiligt werden. “Wir werden auch hier darauf achten, dass das Konnexitätsprinzip – Wer bestellt, bezahlt – strikt eingehalten wird und sich in der Praxis bewährt”, so Jung abschließend.

27. September 2010

Grundschule Sandstraße ist ein Gewinner

Von den 33 Preisträgern des bundesweiten Kulturwettbewerbs „Kinder zum Olymp!“ der Kulturstiftung der Länder kommen allein elf aus Nordrhein-Westfalen, darunter auch der mit 5.000 Euro dotierte Sonderpreis für die weiterführende Schule mit dem überzeugendsten Kulturprofil. Am heutigen Montag wurden die Gewinner des Schuljahres 2009/10 im Konzerthaus in Berlin ausgezeichnet. Die Preise gehen an innovative Kooperationsprojekte zwischen Künstlerinnen und Künstlern oder kulturellen Institutionen und Schulen.

Schulministerin Sylvia Löhrmann gratulierte den Preisträgern zu dieser Leistung. In einem persönlichen Schreiben erklärte Sie: „Ich freue mich sehr über das kulturelle Engagement und den großartigen Erfolg unserer Schulen. Die kulturelle Bildung ist ein fester Bestandteil des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags. Musik,Schauspiel, Literatur, Film, die Bildenden Künste gehören in die Schule. Sie sind für die ganzheitliche Persönlichkeitsbildung unverzichtbar. Die Preisträger wurden aus über 700 bundesweit teilnehmenden Schulen ausgewählt. Die Preisverleihung ist gleichzeitig die Auftaktveranstaltung für die Wettbewerbsrunde 2010/11. Alle weiteren Informationen unter: www.kinderzumolymp.de

Duisburg/ Essen: Projekt: FolkSongs. Klavier-Festival Ruhr / Initiativkreis Ruhr,

Essen, in Kooperation mit folgenden Schulen:

· Hövelschule Städt. Gem. Grundschule, Essen

· Gymnasium Essen-Werden Städt. Gymnasium für Jungen und Mädchen

· Städtische Gemeinschaftsgrundschule an der Sandstraße, Duisburg

23. September 2010

G 8 oder G 9 – das ist hier die Frage

Zwölf oder 13 Jahre bis zum Abitur – kein anderes Schulthema hat in den vergangenen Jahren für ähnlich hitzige Diskussionen gesorgt. Die Befürworter von G8 (achtjährige Gymnasialzeit) machen geltend, dass durch die alte G9-Regelung Schulabgänger im internationalen Vergleich zu alt seien. Kritiker bemängeln, dass G8 durch mehr Nachmittagsunterricht den Gymnasiasten das letzte bisschen Freizeit raube, wirkliche Bildung brauche Zeit.

Schulkonferenz, muss hier entscheiden

Seit über fünf Jahren arbeiten die Gymnasien in NRW mit großem organisatorischem und finanziellem Aufwand an der Einführung von G8. 2013 sollen die ersten G8-Schüler Abitur machen, gemeinsam mit dem letzten G9-Jahrgang. Doch an einigen Gymnasien könnte das „Turbo-Abi“ schon bald Geschichte sein.

Für einen Paukenschlag sorgte Ende August die neue NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Bündis 90 / Grüne) als sie verkündete: „Gymnasien sollen bis zum Anmeldetermin im nächsten Jahr (Ende Februar 2011, d. Red.) einmalig entscheiden können, ob sie zur neunjährigen Schulzeit zurückkehren möchten oder beim achtjährigen Bildungsgang bleiben.“

Wie sich die eine oder andere Schulkonferenz der Duisburger Gymnasien entscheiden – die Vertretung aus Lehrern, Eltern und Schülern – ob sie sich für das Festhalten an G8 oder die Rückkehr zu G9 entscheiden werde, steht noch nicht fest. Zumal rechtlich verbindliche Regelungen noch ausstehen.

Bei der Entscheidung für ein Festhalten an G8 oder eine Rückkehr zu G9 werden auch die sinkenden Schülerzahlen in Duisburg eine Rolle spielen. Denn die Gymnasien müssen zunehmend mit Gesamtschulen um Schüler konkurrieren, zumal diese das Abitur grundsätzlich in 13 Jahren anbieten.

Die Stadtschulpflegschaft hofft, dass das Schulministerium in Düsseldorf die offenen Fragen noch rechtzeitig klären werde, um den Eltern Planungssicherheit zu geben.

Das Problem der doppelten Jahrgangsstufe

Währenddessen müssen die Gymnasien noch ein organisatorisches Problem lösen – die doppelte Jahrgangsstufe. 2013 werden zwei Jahrgänge gemeinsam Abitur machen, die G9er nach 13 Jahren, die G8er nach zwölf Jahren. Für beide Jahrgänge hat die Oberstufe begonnen.

Allen Problemen zum trotz muss das Thema G 8 bzw G 9 gemeinsam mit Eltern in den Pflegschaften tranparent diskutiert werden, um eine breite Entscheidungsbasis zu finden. Hierzu halten wir die vom Ministerium vorgegebene Zeitschiene für problematisch.

V.I.S.D.P. Frank Jakobs (Vorsitzender)

21. September 2010

Rassismus in der Einwanderungsgesellschaft

Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion oder der sexuellen Identität ist auch in Duisburg weit verbreitet. Sie betrifft viele gesellschaftliche Bereiche vom Arbeitsmarkt über den Wohnungsmarkt bis zur Freizeit. Auch zeigt sich, dass Lesben und Schwule mit Migrationshintergrund mehrfach diskriminiert werden. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass rassistische Einstellungen unter Schwulen und Lesben verbreitet sind und MigrantInnen sich homophob äußern.
Angesichts der Vielfalt der Lebensweisen und Kulturen in Duisburg hilft nur eine gemeinsame Auseinandersetzung mit diesen Problemlagen, um zu gemeinsamen Lösungen zu kommen.
Diese Diskussionsveranstaltung richtet sich an in der Sozialen, politischen und Bildungsarbeit Aktive und interessierte Bürgerinnen. Gemeinsam sollen folgende Fragen diskutiert werden:
•    Wie äußert sich die Ausgrenzung von MigrantInnen und Homosexuellen?
•    Welche Überschneidungen gibt es zwischen Rassismus und Homophobie?
•    Gibt es Wege, wie homosexuelle MigrantInnen mehr Akzeptanz und Respekt erfahren können?

Wir diskutieren mit:
Almut Dietrich, Landeskoordination Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben und Schwule in NRW
Banu Bambal, Vorständin, Antidiskriminierungsverband Deutschland – advd
Ali Doğan, Vorsitzender  Bund der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland
Moderation: Erika Schulze, Forschungsstelle für Interkulturelle Studien der Universität Köln

Datum: 22.09.2010
Uhrzeit: 19 Uhr
Ort: In den Räumen der AIDS-Hilfe Duisburg/Kreis Wesel e.V., Friedenstr. 100, 47053 Duisburg-Hochfeld

Eine Kooperationsveranstaltung von:
Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V. (Der Paritätische)
Bund der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen
Homosexuelle Kultur in Duisburg (HoKuDu) e.V.
Lesben in Duisburg (LiDu)

Infos: ARIC-NRW e.V., 0203 28 48 73

Gefördert durch die Stadt Duisburg

20. September 2010

Startschuss für NRW-Gemeinschaftsschule

Die Landesregierung bringt die Gemeinschaftsschule in Nordrhein-Westfalen auf den Weg. Das Kabinett billigte am vergangenen Freitag die von Schulministerin Sylvia Löhrmann vorgelegten Eckpunkte für die Gemeinschaftsschule. Ministerin Löhrmann: „Mit der Gemeinschaftsschule machen wir den Schulträgern im Land ein attraktives Angebot. Bei zurückgehenden Schülerzahlen vor allem im ländlichen Raum bietet die Gemeinschaftsschule den Kommunen die Möglichkeit, ein wohnortnahes umfassendes Schulangebot mit gymnasialen Standards vor Ort zu erhalten. Gleichzeitig ermöglichen wir mit der Gemeinschaftsschule das längere gemeinsame Lernen. Damit halten wir Bildungswege länger offen und können mehr Schülerinnen und Schüler zu höheren Abschlüssen führen.“

Der Schulversuch Gemeinschaftsschule beginnt im Schuljahr 2011/12 und ist auf sechs Jahre angelegt. Es können Schulen sowohl im ländlichen Raum als auch in Ballungsgebieten mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten teilnehmen. Die grundlegenden Vorgaben für Anträge von Schulträgern sind:
· In der Regel ist die Gemeinschaftsschule eine Schule der Sekundarstufe I, sie kann mit einer Primarstufe oder einer Sekundarstufe II verknüpft werden.
· Sie wird in der Regel als gebundene Ganztagsschule geführt, ausnahmsweise können auch offene, flexible Ganztagsangebote eingerichtet werden.
· Sie entsteht in der in der Regel durch die Zusammenführung bestehender Schulen.
· Gemeinschaftsschulen bieten auch gymnasiale Standards an.
· Der Unterricht erfolgt in Klassen 5 und 6 in integrierter Form.
· Für die 7. Klasse oder später entscheiden die Schulen, ob die Kinder weiter gemeinsam oder nach schulformspezifischen Bildungsgängen getrennt unterrichtet werden.
· In der Gemeinschaftsschule können alle für die Sekundarstufe I vorgesehenen Abschlüsse erreicht werden.
· Gemeinschaftsschulen verfügen entweder über eine eigene gymnasiale Oberstufe oder sie kooperieren mit der Oberstufe einer anderen Gemeinschaftsschule, eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines
Berufskollegs, sodass Eltern sowie Schülerinnen und Schüler sicher wissen, wo ihre Kinder bzw. sie selbst die allgemeine Hochschulreife erwerben können.
· Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule erwerben das Abitur nach 9 Jahren (G 9); bei herausragenden Leistungen ist nach der Sekundarstufe I der direkte Übergang in die Qualifikationsphase möglich.
· Für eine Gemeinschaftsschule sind vier Parallelklassen pro Jahrgang wünschenswert, mindestens erforderlich sind drei Parallelklassen.
· Bei der Errichtung ist eine Mindestklassengröße von 23 Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Der Klassenfrequenzhöchstwert beträgt für die integrative Form 25; in der kooperativen Form ab Klasse 7 zur Erreichung vertretbarer Klassengrößen 29.

Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 24 Schülerinnen und Schüler. Diese Werte orientieren sich an denen der Hauptschule. Sie tragen der Heterogenität der Schülerschaft Rechnung und berücksichtigen, dass in der
Gemeinschaftsschule unterschiedliche Schulformen zusammenwachsen.
· Die Lehrkräfte haben unabhängig von ihrem Lehramt eine Pflichtstundenzahl von 25,5. Dies entspricht der Pflichtstundenzahl an der Gesamtschule und am Gymnasium.
· Bis zu einem Drittel der Lehrkräfte sollen die Lehrbefähigung für das Gymnasium haben. Als Eingangsämter können der Gemeinschaftsschule A12- 3 Stellen (gehobener Dienst) und A13-Stellen (höherer Dienst) zugewiesen werden.
· Gemeinschaftsschulen erhalten einen Stellenzuschlag in Höhe von 0,5 Stunden je Klasse je Woche wegen des erhöhten Differenzierungs- und Förderbedarfs und einen Versuchszuschlag in Höhe von 0,5 Stellen pro Schule und Jahr wegen des erhöhten Schulentwicklungsaufwands. Dazu kommt ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 Euro pro Schule wegen des erhöhten Fortbildungsbedarfs.
· Für einen Antrag auf die Teilnahme am Schulversuch ist eine aktuelle Schulentwicklungsplanung einschließlich vorangegangener Elternbeteiligung nötig. Die Schulentwicklungsplanung muss auch eine überregionale Abstimmung mit den Nachbarkommunen enthalten. Eine Gemeinschaftsschule kann nicht genehmigt werden, wenn eine Schule eines anderen Schulträgers dadurch in ihrem Bestand gefährdet wird. Regional abgestimmte Kooperationskonzepte verschiedener Schulträger sind möglich. In Ballungsgebieten beziehen sich die Gesamtkonzepte auf einzelne Stadtteile. Die Erreichbarkeit einer Hauptschule bzw. eines Hauptschulbildungsgangs in zumutbarer Entfernung muss gewährleistet sein.

16. September 2010

Grundschulschließungen vertagt

Auf der Sitzung des Schulaussschusses vom16.09.10 versteckten sich unter den Tagesordnungspunkten 7 bis 12 mit der Überschrift “Optimierung Flächenbindung an Schulen” die Beschlussvorlagen zur Schließung von 7 Grundschulen in Duisburg.

  • HSK 2010, Nr. 3401012 – “Optimierung Flächenbindung an Schulen”,
    hier: Auflösung der GGS Dislichstraße, 47137 Duisburg zum 01.08.2011
  • HSK 2010, Nr. 3401012 – “Optimierung Flächenbindung an Schulen”,
    hier: Auflösung der Koopmannschule, GGS Koopmannstraße, 47138 Duisburg zum 01.08.2011
  • HSK 2010, Nr. 3401012 – “Optimierung Flächenbindung an Schulen”,
    hier: Auflösung der GGS Schulz-Knaudt-Straße, 47259 Duisburg zum 01.08.2011
  • HSK 2010, Nr. 3401012 – “Optimierung Flächenbindung an Schulen”,
    hier: Auflösung der GGS Werthauser Straße, 47226 Duisburg zum 01.08.2011
  • HSK 2010, Nr. 3401012 – “Optimierung Flächenbindung an Schulen”,
    hier: Auflösung der GGS Wrangelstraße, 47059 Duisburg zum 01.08.2011
  • HSK 2010. Nr. 3401012 – “Optimierung Flächenbindung an Schulen”,
    hier: Auflösung der GGS Marktplatz, 47198 Duisburg zum 01.08.2011

Sitzungsunterlagen

Nach einer kurzen Einführungsdiskussion kam man mehrheitlich schnell zu dem Ergebniss, dass diese Punkte zu wichtig sind um sie in einer normalen Ausschusssitzung abzuhandeln. Man einigte sich unter Vorbehalt auf den 29.09.10 als Termin einer Sondersitzung. Hier kann dann in Ruhe und ausführlich über die möglichen Schließungen beraten werden.

Die Beschlussvorlagen stehen in Zusammenhang mit dem Schulentwicklungsplanung Jahresbericht 2010. Hier wurde sehr ausführlich von Duisburg Bildung , Referat  Schulische Bildung  die Schülerentwicklung dargestellt.

15. September 2010

Süssmuth: Integration für “Altzuwanderer” gefährdet

Rund 30.000 integrationswillige so genannte “Altzuwanderer”, die ihre Deutschkenntnisse verbessern wollen, müssen in diesem Jahr damit rechnen, nicht zu einem Integrationskurs zugelassen zu werden. Darauf hat die Präsidentin des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. (DVV), Prof. Dr. Rita Süssmuth, heute in Berlin hingewiesen.

Hintergrund ist, dass dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angesichts der nach wie vor erfreulich hohen Kursnachfrage rund 30 Millionen Euro an Haushaltsmitteln bis Ende des Jahres fehlen werden. Als Folge ist nun geplant, die Zahl der Kurszulassungen für bereits länger in Deutschland lebende Zuwanderer auf 38.000 zurück zu schrauben. Das ist im Vergleich zu 67.000 Zulassungen im Jahr 2009 ein Rückgang von fast 50 Prozent.

Die Präsidentin des größten deutschen Erwachsenenbildungsverbandes hat sich deshalb an Bundesregierung und Fraktionen gewandt und appelliert, dem Integrationsbereich die dringend benötigten zusätzlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Denn: “Integrationspolitisch wäre eine solch drastische Zulassungseinschränkung ein fatales Signal, weil sie auf Zuwanderer demotivierend wirken würde und letztlich Zweifel an dem hohen Stellenwert der Integration in Deutschland hervorruft”, betonte Süssmuth. Es müssten sich ausgerechnet jene Zuwanderer, die aus Eigeninteresse an einem Kurs teilnehmen wollen, auf monatelange Wartezeiten einstellen, bevor sie einen Kurs absolvieren können.

Es bestehe ein breiter politischer Konsens darin, dass Bildung und Integration zu den wichtigsten Aufgaben unserer Zeit zählen. Jetzt gehe es darum, so Süssmuth, auch in wirtschaftlich äußerst schwierigen Zeiten Flagge zu zeigen und Investitionen in Bildung und Teilhabe am Arbeitsmarkt zu stärken.

Der Deutsche Volkshochschul-Verband ist die bildungs- und verbandspolitische Vertretung der Volkshochschulen und der VHS-Landesverbände auf Bundes- und europäischer Ebene. Hinter ihm stehen die rund 1000 Volkshochschulen in Deutschland.

9. September 2010

Lehrer dürfen Noten anders runden

Lehrer müssen nicht immer die Note vergeben, die sich rechnerisch aus den einzelnen Bewertungen der schriftlichen und mündlichen Schülerleistungen ergibt. Sie dürfen gerade auch für Versetzungszeugnisse negativ berücksichtigen, wenn sich die Leistungen zuletzt deutlich verschlechtert haben und gravierende Lücken im fachbezogenen Grundwissen bestehen. Dies hat die für das Schulrecht zuständige 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig in einem jetzt veröffentlichten Beschluss entschieden.

Die Kammer hat mit dieser Begründung die von einer Lehrerin vergebene Note “mangelhaft” als rechtmäßig angesehen, obwohl sich rechnerisch eine Note von 4,41 (abgerundet 4) ergab.

In dem Verfahren wollte ein Gymnasiast aus dem Landkreis seine Versetzung in die 8. Klasse erreichen. Er hatte in Französisch und Mathematik eine 5 erhalten. Da er diese Noten nicht durch Leistungen in anderen Fächern ausgleichen konnte, hatte die Klassenkonferenz entschieden, ihn nicht zu versetzen. Daraufhin stellte der Schüler, vertreten durch seine Eltern, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Er machte vor allem geltend, die Note im Fach Französisch sei fehlerhaft, weil sie vom rechnerischen Durchschnitt seiner Leistungen abweiche. Die Französisch-Lehrerin hatte die Endnote damit begründet, dass die Leistungen des Schülers sich deutlich verschlechtert hätten: Er habe in den beiden letzten Vokabeltests eine 6 geschrieben und zuletzt wiederholt seine Hausaufgaben nicht angefertigt. Darüber hinaus bestünden gravierende Mängel in den Bereichen Grammatik und Wortschatz: Der Schüler begreife die grammatikalischen Zusammenhänge nicht und könne sich sowohl mündlich als auch schriftlich nur selten in kompletten Sätzen äußern.

Das Gericht lehnte den Eilantrag des Schülers ab. Für seine schriftlichen und mündlichen Leistungen im zweiten Schulhalbjahr und in dem für das Versetzungszeugnis ebenfalls zu berücksichtigenden ersten Halbjahr ergebe sich zwar eine Durchschnittsnote von 4,41. Die Lehrer seien aber bei der Notenvergabe nicht strikt an rechnerische Durchschnittsnoten gebunden und auch nicht dazu verpflichtet, in einem solchen Fall stets auf die Note 4 abzurunden. Sie müssten nach den rechtlichen Vorschriften bei der Notenvergabe vielmehr in pädagogischer Verantwortung eine Gesamtbewertung vornehmen, die die Beobachtungen im Unterricht sowie die Lern- und Leistungsentwicklung berücksichtige. Dies könne die Lehrkraft im Einzelfall zur Festsetzung einer Gesamtnote berechtigen, die von der sich rechnerisch aus den erbrachten Leistungen ergebenden Durchschnittsnote abweicht.

Insbesondere dürfen die Lehrkräfte – so die Richter weiter – bestehende Lücken im fachbezogenen Grundwissen negativ berücksichtigen, die die Lernentwicklung in den kommenden Schuljahren erheblich beeinträchtigen können. Außerdem dürfe in die Notenbildung einfließen, dass einige der zuletzt erbrachten Leistungen, denen eine erhebliche Bedeutung bei der Beurteilung des Lern- und Leistungsstandes zukommt, eine Lernentwicklung mit negativer Tendenz erkennen lassen. Der Lehrer müsse allerdings nachvollziehbar begründen, dass ein tragfähiger Grund dafür besteht, vom rechnerisch zu ermittelnden Leistungsbild abzuweichen.

Danach sei die Französisch-Note rechtlich nicht zu beanstanden. Die Lehrerin habe ausreichend begründet, warum sie vom rechnerischen Durchschnitt abgewichen sei. Sie habe bei der Gesamtnotenbildung darüber hinaus berücksichtigen müssen, dass der Schüler für einige Teilleistungen wie eine Klassenarbeit und einen Vokabeltest Noten mit negativen Tendenzen (“schwach ausreichend”) erhalten habe. (Beschluss vom 10.08.2010, Aktenzeichen 6 B 149/10)

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