Das Ministerium für Schule und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Düsseldorf, 1. Februar 2012. Der Schulausschuss im nordrhein-westfälischen
Landtag hat heute eine Änderung der Ausbildungsordnung für die Grundschule auf den Weg gebracht. Künftig soll die Schulkonferenz als oberstes Mitwirkungsgremium wieder darüber entscheiden können, ob das Versetzungszeugnis am Ende der zweiten Klasse und die Zeugnisse in der dritten Klasse zusätzlich zur Leistungsbeschreibung in Berichtsform auch Noten enthalten sollen.
Voraussetzung für einen entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz ist ein von der Schule erarbeitetes alternatives Konzept zur Leistungsrückmeldung ohne Noten, das mit den Eltern abgestimmt ist. Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Damit erhalten Schulen – wenn sie es wollen – wieder die Möglichkeit, über Jahre erprobte und bewährte pädagogische Konzepte zur Leistungsbewertung ohne Noten einzusetzen. Wir verankern die Entscheidungskompetenz nun vor Ort, das folgt dem Leitgedanken einer selbstständigen Schule.“
Die Änderung der Ausbildungsordnung trägt den Erkenntnissen aus dem von der
Vorgängerregierung durchgeführten Schulversuch „Leistungsbewertung ohne
Ziffernzeugnisse“ (LUZI) an Grundschulen in Nordrhein-Westfalen Rechnung und
ermöglicht die landesweite Übertragung in die Praxis. LUZI hatte vier Grundschulen (Wartburg-Schule in Münster als Trägerin des Deutschen Schulpreises, Paul-Schneider Schule in Münster, Rosenmaarschule in Köln, Arnold-von-Wied Schule in Bonn) ermöglicht, auf Noten in Zeugnissen bis einschließlich Klasse 3 zu verzichten und stattdessen fundierte und differenzierte pädagogische Leistungsbewertungen zu geben.


















