Ist es nur ein Papyrussieg für die vier Grundschulen, die nicht von der der Schließung jetzt betroffen sind? Am Donnerstag, den 30.09.10 beschloss der Schulausschuss als politischer Fachausschuss, dass „nur“ die Grundschule –Werthauserstraße in Rheinhausen und GGS Marktplatz in Homberg geschlossen werden. Die Grundschulen Dislichstraße,Koopmannstr., Schulz-Knaudt-Str. und Wrangelstraße bleiben so die Mehrheit im Ausschuss erstmal von den Schließungspänen verschont. Dies muss allerdings noch in der Ratsitzung am 04.10.10 bestätigt werden.
Das Damosklesschwert der Schließung ist aber noch nicht vorrüber, wenn nicht eine Mindestzahl an Anmeldungen für das nächste Erste Schuljahr eingeht.
Info:
§ 6 Abs. 4 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG
(4) In der Grundschule und in der Hauptschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 24. Es gilt die Bandbreite 18 bis 30. Die Werte zur Klassenbildung gelten für eingerichtete Gruppen entsprechend. In der Grundschule kann eine Unterschreitung der Bandbreite bis auf den Mindestwert von 15 von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zugelassen werden, wenn der Weg zu einer anderen Grundschule der gewählten Schulart den Schülerinnen und Schülern nicht zugemutet werden kann.
Im praktischen heißt das, dass sich eine Schule, die diesen Wert unterschreit, sich selber auflöst da keine Eingangsklassen mehr gebildet werden können und so keine Kinder mehr für die nachfolgenden Schuljahre zur verfügung stehen.


















